LKW Fachgruppe Brückenbau Mobilkran Referenznummer der Bekanntmachung: B 18.43 - 0002/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
LKW Fachgruppe Brückenbau Mobilkran
Mobilkran für den Brückenbau
Es werden 9 Fahrzeuge festbestellt und 11 Fahrzeuge als Option ausgeschrieben. Es erfolgt keine Losaufteilung. Der Mobilkran dient zum Transport der Kranausstattung, sowie als Einsatzkran für die Aufgaben auf einem Behelfsbrückenbauplatz, außerdem für allgemeine Kranarbeiten im Einsatzbereich des Technischen Hilfswerks.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge wesentlich unterschritten wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen aus dem Fachbereich "Bau von Mobilkranen" ein.
Nachweis Fachkräfte: Stellen Sie dar, dass Sie über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um die geforderte Leistung fertigen zu können. Hierfür genügt eine Eigenerklärung basierend auf Projektteammitarbeitern, externen Beratern o.ä.
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den Bereichen Mechanik und Elektronik.
Nachweis Qualitätsmanagement: Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem, wie etwa ISO 9001, durch ein gültiges Zertifikat oder weisen Sie nach, dass Sie ein gleichwertiges normiertes System unterhalten (für Fahrgestell und Aufbau).
Nachweis Umweltmanagement: Belegen Sie die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Umweltmanagementsystem, wie etwa ISO 14001, durch ein gültiges Zertifikat oder weisen Sie nach, dass Sie ein gleichwertiges normiertes System unterhalten (für Fahrgestell und Aufbau).
Es wird ein Handelsregisterauszug gefordert. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich "Bau von Mobilkranen" für das letzte Geschäftsjahr anzugeben. Der Umsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass von der Auftraggeberin beigestellte Gegenstände während des Verbleibs beim Auftragnehmer ausreichend gegen übliche Risiken versichert sind, wie etwa Diebstahl, Feuer- oder Hagelschäden, Beschädigungen durch Arbeitsunfälle etc.
Min. 10.000.000€ Jahresumsatz im letzten Geschäftsjahr
- Referenzen
- Nachweis über Fachkräfte
- Ortsbegehung durch den Auftraggeber
- Nachweis Qualitätsmanagement
- Nachweis Umweltmanagement
- ggf. Anlage Unteraufträge
- ggf. Anlage Eignungsleihe_Unteraufträge
- ggf. Anlage Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung
-Mindestens 3 Referenzprojekte aus dem Bereich Bau von Mobilkranen aus den letzten 5 Jahren, es zählen nur vollendete Projekte.
- Über wie viele Mitarbeiter verfügt das Unternehmen und welche Kompetenzen besitzen diese?
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.