Werkräume AFS Bauteil E Referenznummer der Bekanntmachung: SGT22-40-3-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkräume AFS Bauteil E
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt im Gebäudeteil E der Anne-Frank-Gesamtschule insgesamt vier Technikräume, vier Lagerräume und einen Maschinenraum zur Holzverarbeitung einzurichten.
Die hier beschriebene Ausstattung hat eine funktionsfähige, homogene Fachraumausstattung zu ergeben. Die vorhandene Stellfläche erfordert eine optimale Platznutzung und Ordnung der Systeme, ebenso müssen die Anforderungen an die Sicherheit, die Qualitätsstandards, die Funktionalität und die Nachhaltigkeit im hohen Maße gewährleistet sein.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt im Gebäudeteil E der Anne-Frank-Gesamtschule insgesamt vier Technikräume, vier Lagerräume und einen Maschinenraum zur Holzverarbeitung einzurichten.
Die hier beschriebene Ausstattung hat eine funktionsfähige, homogene Fachraumausstattung zu ergeben. Die vorhandene Stellfläche erfordert eine optimale Platznutzung und Ordnung der Systeme, ebenso müssen die Anforderungen an die Sicherheit, die Qualitätsstandards, die Funktionalität und die Nachhaltigkeit im hohen Maße gewährleistet sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.