Rahmenvereinbarung SARS-CoV2-Antigentests zur Eigenanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16-0886/21-VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung SARS-CoV2-Antigentests zur Eigenanwendung
Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentets für Eigenanwendung
Los 1: Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentests zur Eigenanwendung
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörden.
Das "Bundesministerium des Innern und für Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre Zulassung (CE-Zertifizierung) für den Verwendungszweck verfügen und vom Paul-Ehrlich-Institut als dem Stand der Technik entsprechend bewertet sein. Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 15 Mio. Stück) zu decken, werden drei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt zwölf Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je sechs Monate. Die Tests sind in Einzelpackungen mit 1 Test pro Packung (1er-Packungen) und 5 Tests pro Packung (5er-Packungen) anzubieten. Zusätzlich können Einzelpackungen mit 20-30 Tests angeboten werden. Die Tests müssen in Versandeinheiten (zugleich Bestelleinheiten) mit bis zu 1.000 Tests (z. B. 1.000 1er-Packungen oder 200 5er-Packungen) angeboten und bestellt werden. Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen. Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen. - Los 1: BMI, BAMF, BaköV, HS Bund, BB, ZITiS, BSI, BKG, BIB, BISp, BfV, BeschA, bis zu 5 Mio. Tests (Höchstmenge)
Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.
Los 2: Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentests zur Eigenanwendung
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörde.
Das "Bundesministerium des Innern und für Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre Zulassung (CE-Zertifizierung) für den Verwendungszweck verfügen und vom Paul-Ehrlich-Institut als dem Stand der Technik entsprechend bewertet sein. Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 15 Mio. Stück) zu decken, werden drei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt zwölf Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je sechs Monate. Die Tests sind in Einzelpackungen mit 1 Test pro Packung (1er-Pckungen) und 5 Tests pro Packung (5er-Packungen) anzubieten. Zusätzlich können Einzelpackungen mit 20-30 Tests angeboten werden. Die Tests müssen in Versandeinheiten (zugleich Bestelleinheiten) mit bis zu 1.000 Tests (z. B. 1.000 1er-Packungen oder 200 5er-Packungen) angeboten und bestellt werden. Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen. Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen. - Los 2: Bundespolizei und BeschA, bis zu 5 Mio. Tests (Höchstmenge)
Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.
Los 3: Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentests zur Eigenanwendung
Lieferung an verschiedene Dienststellend der abrufberechtigten Behörden
Das "Bundesministerium des Innern und für Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre Zulassung (CE-Zertifizierung) für den Verwendungszweck verfügen und vom Paul-Ehrlich-Institut als dem Stand der Technik entsprechend bewertet sein. Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 15 Mio. Stück) zu decken, werden drei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt zwölf Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je sechs Monate. Die Tests sind in Einzelpackungen mit 1 Test pro Packung (1er-Pckungen) und 5 Tests pro Packung (5er-Packungen) anzubieten. Zusätzlich können Einzelpackungen mit 20-30 Tests angeboten werden. Die Tests müssen in Versandeinheiten (zugleich Bestelleinheiten) mit bis zu 1.000 Tests (z. B. 1.000 1er-Packungen oder 200 5er-Packungen) angeboten und bestellt werden. Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen. Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen. - Los 3: THW, BKA, BVA, StBA, BADV/BAA, BBR, BBSR, BpB, BDBOS, BeschA, bis zu 5 Mio. Tests (Höchstmenge)
Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Pflicht für die Dienststellen ihren Beschäftigten Schnelltests zur Selbstanwendung zur Verfügung zu stellen (§ 5 Corona-ArbSchV)und des durch die pandemische Lageentwicklung gestiegenen Bedarfs besteht ein dringender
Bedarf der Behörden im Geschäftsbereich daran, den mittelfristigen Bedarf an
Schnelltests zur Selbstanwendung zu decken. Daher ist eine Verkürzung der Angebotsfrist erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentests zur Eigenanwendung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentests zur Eigenanwendung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentests zur Eigenanwendung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz-Kastel
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55252
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Nennung des Auftragswertes 0,01 € unter II.1.7) und V.2.4) erfolgt aus technischen Gründen. Der Auftragswert wird nicht angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.