Lieferung von Werkzeugen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/1431
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Werkzeugen
Gegenstand dieser Ausschreibung war der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Werkzeugartikeln zu den Verwaltungs- und Betriebsstellen des Ruhrverbandes sowie dessen Tochtergesellschaften Lister- und Lennekraftwerke GmbH (LLK) und RWG Ruhr-Wasserwirtschafts-Gesellschaft mbH.
Ausgeschrieben wurde die Lieferung von Werkzeugartikeln aus den folgenden sechs Produktgruppen: Zerspanung/Sägen/Schleifen, Spanntechnik, Messtechnik, Handwerkzeug, Elektrowerkzeuge und Pneumatikwerkzeuge.
Innerhalb dieser sechs Produktgruppen war ein breites Werkzeugsortiment mit einer Mindestanzahl von insgesamt 20.000 Artikeln gefordert. Auftragsrelevant waren alle Werkzeugartikel unterhalb einer Grenze von 500,00 €/Artikel bezogen auf den Artikelpreis (netto).
Der Auftrag kann in beiderseitigem Einvernehmen dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der unter II.1.7) angegebene Auftragswert ergibt sich aus dem ausgeschriebenen Warenkorb, der ca. 26% des Gesamtauftragswertes erfasst, zuzüglich der geschätzten restlichen ca. 74% der in der Ausschreibung aufgeführten Produktgruppen, die ebenfalls Bestandteil des voraussichtlichen Auftragsvolumens sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Werkzeugen
Ort: Schermbeck
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wurde über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS von der Auftragsplattform der Fa. subreport durchgeführt. Angebote konnten nur elektronisch in Textform (verschlüsselt, ohne Signatur) über die Vergabeplattform ELViS abgegeben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.