Rahmenvertrag über die Lieferung von Wertschutzschränken für die BPOL Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.12 - 0637/20/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]639
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Wertschutzschränken für die BPOL
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Wertschutzschränken für die BPOL
Die Lieferung der Anlagen erfolgt bundesweit.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Wertschutzschränken (WSS) für die BPOL. Der Gesamtbedarf unterteilt sich in eine Festbestellmenge und eine geschätzte variable Menge ohne Abnahmeverpflichtung. Die Festbestellmenge beträgt 9 WSS-Anlagen für unterschiedliche Dienststellen der Bundespolizei. Die geschätzte variable Menge beträgt: a) je 120 Stück der Waffenschließfachmodule M1 bis M5. b) je 60 Stück WSS-Korpusse in 5 unterschiedlichen Ausführungen. c) je 385 Haltevorrichtungen zur Aufnahme von Maschinenpistolen MP5 und MP5E. Die geschätzten Stückzahlen dienen nur zur Berechnung des Wertungspreises. Die tatsächlichen Abrufmengen der einzelnen Module, Korpusse und Haltevorrichtungen, werden im Bedarfsfall festgelegt und können sich davon unterscheiden. Der Höchstwert der abzurufenden Leistung entspricht dem geschätzten Wert (Ziffer II.2.6). Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu diesem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro netto abgerufen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.