Lieferung von Erdgas an verschiedene Abnahmestellen der Hochschule Niederrhein Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-EU/10037586
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hs-niederrhein.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas an verschiedene Abnahmestellen der Hochschule Niederrhein
Lieferung von Erdgas an verschiedene Abnahmestellen der Hochschule Niederrhein im Zeitraum vom 01.04.2022 (06:00) bis 01.01.2024 (06:00)
Verschiedene Abnahmestellen der Hochschule Niederrhein in Krfeld und Mönchengladbach
Lieferung von Erdgas an verschiedene Abnahmestellen der Hochschule Niederrhein im Zeitraum vom 01.04.2022 (06:00) bis 01.01.2024 (06:00)
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigtes offenes Verfahrens nach § 15 Abs. 3 VgV.
Aufgrund für die Hochschule Niederrhein nicht vorhersehbarer und dieser nicht zuzurechenbarer Ereignisse ist die Versorgung durch den im November 2021 bezuschlagten Vertragspatner (EU-weites offenes Verfahren), welche am 01.01.2022 (06:00 Uhr) starten sollte, nicht erfolgt. Aus diesem Grund musste schnellstmöglich ein Vergabeverfahren durchgeführt werden, um einen neuen Vertragspartner für die Belieferung mit Erdgas im Wettbewerb zu finden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.new-energie.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5JD9ZZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufrgund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsverfahren muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.