AfA21023 Lieferung von drei fabrikneuen Erdgas-LKW mit Leichtmüllverdichter für die Papierkorbleerung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
AfA21023 Lieferung von drei fabrikneuen Erdgas-LKW mit Leichtmüllverdichter für die Papierkorbleerung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von drei fabrikneuen Erdgas-LKW mit Leichtmüllverdichter für die Abfallbeseitigung
Karlsruhe
Die beschriebenen Fahrzeuge sollen u.a. für folgende Zwecke beim Amt für Abfallwirtschaft der Stadt Karlsruhe eingesetzt werden:
- Stadtreinigung
- Papierkorbleerung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von drei fabrikneuen Erdgas-LKW mit Leichtmüllverdichter für die Papierkorbleerung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).