Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5877 EX

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung

Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5877 EX
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
16700000 Traktoren
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung sämtlich als Neugeräte

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Eckendorfer Str. 57 33609 Bielefeld

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung von vier hydrostatischen Kompaktschleppern mit Winterdienstausstattung sämtlich als Neugeräte als Gesamtvergabe.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Lieferzeit / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Garantie-/Gewährleistungszeitraum / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst und Service - Standort / Gewichtung: 4%
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst und Service - Service und Erreichbarkeit / Gewichtung: 4%
Qualitätskriterium - Name: Kundendienst und Service - Ersatzteilversorgung / Gewichtung: 2%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vergabe von Punkten für die einzelnen Qualitätskriterien:

1. Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis (= max. 300 Punkte)

Bewertet wird der Erfüllungsgrad der Positionen des Leistungsverzeichnisses, die unter Nr. 12 mit der Anforderung "Soll" gekennzeichnet wurden.

2. Lieferzeit für das Gesamtfahrzeug inkl. Anbaugeräten (= max. 50 Punkte)

Bei einer Lieferzeit von 8 oder weniger Wochen werden 50 Punkte vergeben. Für eine Lieferzeit von 9-13 Wochen 25 Punkte, bei 14-20 Wochen 10 Punkte, bei 21-25 Wochen 5 Punkte und bei einer Lieferzeit von 26 und mehr Wochen werden 0 Punkte vergeben.

3. Garantie- /Gewährleistungszeitraum für das Fahrzeug und die Anbaugeräte (= max. 50 Punkte)

Garantiezeitraum für das Fahrzeug:

Bei einem Garantiezeitraum von 48 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 36-47 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-35 Monaten 7,5 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Garantiezeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.

Garantiezeitraum für die Anbaugeräte:

Bei einem Garantiezeitraum von 48 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 36-47 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-35 Monaten 7,5 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Garantiezeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.

Gewährleistungszeitraum für das Fahrzeug

Bei einem Gewährleistungszeitraum von 36 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 31-35 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-30 Monaten 6 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Gewährleistungszeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.

Gewährleistungszeitraum für die Anbaugeräte

Bei einem Gewährleistungszeitraum von 36 und mehr Monaten werden 12,5 Punkte vergeben. Bei 31-35 Monaten werden 9 Punkte, bei 24-30 Monaten 6 Punkte, bei 12-23 Monaten 5 Punkte und bei einem Gewährleistungszeitraum von weniger als 12 Monaten werden 0 Punkte vergeben.

4. Kundendienst und Service / Standort (= max. 40 Punkte)

Kundendienststandort für das Fahrzeug

Befindet sich der Kundendienst- Standort / die Werkstatt im Umkreis von bis 30 km um den Stationierungsort der Geräte an der Herforder Str. 220 in 33609 Bielefeld werden 20 Punkte vergeben. Im Umkreis über 30 km bis 50 km 17,5 Punkte, über 50 km bis 100 km 12,5 Punkte, über 100 km bis 150 km 7,5 Punkte und bei einem Umkreis von über 150 km werden 0 Punkte vergeben.

Kundendienststandort für die Anbaugeräte

Befindet sich der Kundendienst- Standort / die Werkstatt im Umkreis von bis 30 km um den Stationierungsort der Geräte an der Herforder Str. 220 in 33609 Bielefeld werden 20 Punkte vergeben. Im Umkreis über 30 km bis 50 km 17,5 Punkte, über 50 km bis 100 km 12,5 Punkte, über 100 km bis 150 km 7,5 Punkte und bei einem Umkreis von über 150 km werden 0 Punkte vergeben.

5. Kundendienst und Service / Service und Erreichbarkeit (= max. 40 Punkte)

Fahrzeug:

Ist ein mobiler Reparaturservice vorhanden werden 3,5 Punkte vergeben, ist er nicht vorhanden werden 0 Punkte vergeben.

Gibt es einen kostenlosen Hol- und Bring Service im Reparaturfall werden 2 Punkte vergeben, gibt es ihn nicht, werden 0 Punkte vergeben.

Für die telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes werden die Punkte wie folgt vergeben:

Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr 3 Punkte, Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr 2,5 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr 2 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr 1,5 Punkte. Bei einer geringeren telefonischen Erreichbarkeit werden 0 Punkte vergeben.

Für die Reaktionszeit bei notwendiger Abholung der Geräte werden die Punkte wie folgt vergeben:

Innerhalb von innerhalb von 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, innerhalb von 48 Stunden 1 Punkt und bei einer Reaktionszeit von über 48 Stunden werden 0 Punkte vergeben.

Für den Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden werden 2 Punkte, binnen weiteren 48 Stunden 1 Punkt und bei einem späteren Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 Punkte vergeben.

Für eine Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, für alle 48 Stunden wird 1 Punkt vergeben und für Informationen die länger als alle 48 Stunden dauern werden keine Punkte vergeben.

Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2,5 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.

Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.

Gibt es ein Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal, wird 1 Punkt vergeben. Ist das nicht der Fall, werden keine Punkte vergeben.

Anbaugeräte

Ist ein mobiler Reparaturservice vorhanden werden 3,5 Punkte vergeben, ist er nicht vorhanden werden 0 Punkte vergeben.

Gibt es einen kostenlosen Hol- und Bring Service im Reparaturfall werden 2 Punkte vergeben, gibt es ihn nicht, werden 0 Punkte vergeben.

Für die telefonische Erreichbarkeit des Kundendienstes werden die Punkte wie folgt vergeben:

Mo-Fr 07.00 bis 19.00 Uhr 3 Punkte, Mo-Fr 07.00 bis 18.00 Uhr 2,5 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 18.00 Uhr 2 Punkte, Mo-Fr 08.00 bis 17.00 Uhr 1,5 Punkte. Bei einer geringeren telefonischen Erreichbarkeit werden 0 Punkte vergeben.

Für die Reaktionszeit bei notwendiger Abholung der Geräte werden die Punkte wie folgt vergeben:

Innerhalb von innerhalb von 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, innerhalb von 48 Stunden 1 Punkt und bei einer Reaktionszeit von über 48 Stunden werden 0 Punkte vergeben.

Fortsetzung sh. unter Punkt VI.3

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 220-577033
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Vier hydrostatische Kompaktschlepper mit Winterdienstausstattung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
08/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Fortsetzung Vergabe von Punkten für die einzelnen Qualitätskriterien sh. Punkt II .2.14

Für den Reparaturbeginn nach erfolgter Abholung binnen weiteren 24 Stunden werden 2 Punkte, binnen weiteren 48 Stunden 1 Punkt und bei einem späteren Reparaturbeginn als binnen 48 Stunden 0 Punkte vergeben.

Für eine Information seitens der Kundendienstwerkstatt über den Reparaturfortgang alle 24 Stunden werden 2 Punkte vergeben, für alle 48 Stunden wird 1 Punkt vergeben und für Informationen die länger als alle 48 Stunden dauern werden keine Punkte vergeben.

Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Garantien durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2,5 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.

Werden sämtliche Wartungen und Reparaturen auch ohne Beeinträchtigungen von eventuellen Kulanzansprüchen durch fachkundiges Personal in der eigenen Werkstatt durchgeführt, werden 2 Punkte vergeben. Ist das nicht der Fall, werden 0 Punkte vergeben.

Gibt es ein Angebot von speziellen Schulungen für das Werkstattpersonal, wird 1 Punkt vergeben. Ist das nicht der Fall, werden keine Punkte vergeben.

6. Kundendienst und Service / Ersatzteilversorgung (= max. 20 Punkte)

Fahrzeug

Erfolgt der Versand oder die Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind innerhalb eines Zeitraums bis 24 Stunden, werden 10 Punkte vergeben, zwischen 24 und 48 Stunden 5 Punkte und über 48 Stunden werden keine Punkte vergeben.

Anbaugeräte

Erfolgt der Versand oder die Anlieferung von Ersatzteilen, die verschleißbedingt auszutauschen sind innerhalb eines Zeitraums bis 24 Stunden, werden 10 Punkte vergeben, zwischen 24 und 48 Stunden 5 Punkte und über 48 Stunden werden keine Punkte vergeben.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9VHW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2022

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