Wiedereingliederung Gebührenabwicklung Abfallwirtschaft bei der Landeshauptstadt Düsseldorf
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.duesseldorf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itk-rheinland.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiedereingliederung Gebührenabwicklung Abfallwirtschaft bei der Landeshauptstadt Düsseldorf
Wiedereingliederung der Gebührenabwicklung Abfallwirtschaft bei der Landeshauptstadt Düsseldorf in das vorhandene Softwaresystem Kommunalmaster Steuern und Abgaben der Fa. Komm.ONE, Krailenshaldenstr. 44, 70469 Stuttgart.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) hat die Aufgabe der Abfallentsorgung und die daraus resultierende Gebührenabwicklung und das Inkassogeschäft bisher über die AWISTA GmbH, Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH, Höherweg 100, 40233 Düsseldorf, (AWISTA) abwickeln lassen.
Die Verträge über die Abfallbeseitigung sind zum 31.12.2024 gekündigt und neu auszuschreiben.
Im Rahmen der Neuausgestaltung muss die Gebührenabwicklung und das Inkasso zurück in die Struktur der LHD überführt werden. Für die Gebührenabwicklung nutzt die LHD das Produkt Kommunalmaster Steuern und Abgaben (KM-StA) der Komm.ONE, Anstalt des öffentlichen Rechts, Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart (Komm.ONE). Die Gebührenabwicklung der Abfallwirtschaft soll nun ebenfalls in diesem Produkt erfolgen.
Die AWISTA ist als bisheriger Vertragspartner aufgrund der Wettbewerbssituation nicht bereit ist, bei der Definition der Sollprozesse, der Anforderungen und Konzepte mitzuarbeiten, da ihr dadurch ein Wettbewerbsvorteil zu entgehen droht. Die LHD benötigt daher eine erfahrene SAP Projektleiterung mit sehr umfangreichen Erfahrungen in SAP Einführungsprojekten. Ferner ist auch eine SAP Beratung mit tiefgreifenden Kenntnissen im Bereich SAP KM-StA zwingend erforderlich. Für die Dienstleistungen sowohl in der Projektleitung als auch in der Projekt-Begleitung soll die BTC Business Technology Consulting AG, Escherweg 5, 26121 Oldenburg, (BTC) beauftragt werden.
Die BTC ist der einzig zugelassene Vertragspartner der Komm.ONE, der bei den Umstellungs- und Einführungsprojekten des KM-StA unterstützt und die qualifizierte Projekt-Durchführung nach den Vorgaben der Komm.ONE und deren Standards selbständig übernimmt.
Die Komm.ONE kann für das vorliegende Projekt der LHD keine eigenen Kapazitäten zur Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung stellen.
Der von BTC geschätzte Aufwand für die Unterstützung beträgt 420.000,00 € netto.
Gemäß §14 (4) Nr. 2 b),c) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder wegen gewerblicher Schutzrechte.
Die BTC ist von Hersteller der Software, Komm.ONE, als alleiniger Entwicklungspartner bestimmt. Kein anderer Marktteilnehmer ist von der Komm.ONE zugelassen, diese Leistung zu erbringen, es besteht somit kein Wettbewerb.
Die Vergabe der Leistung an die BTC kann also nicht anders, als mit dem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Auftragnehmer:
BTC Business Technology Consulting AG
Escherweg 5
26121 Oldenburg
Fon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Email: [gelöscht]
Der unter II.3) genannte Termin der voraussichtlichen Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung legt den frühestmöglichen Termin für die beabsichtigte Auftragsvergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit dem unter VI.3) genannten Auftragnehmer fest.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Veröffentlichung erfolgt gem. § 119 (5) GWB i.V.m. § 135 (3 ) GWB mangels möglicher TED-Simap Formulare.
Die Beauftragung erfolgt nicht vor dem 24.03.2022.