Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen E-Betriebsmittel in den Liegenschaften der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, verschiedene Standorte im gesamten Stadtgebiet, 45875 Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.2-2022-0051
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Kommunale_Ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der ortsfesten und ortsveränderlichen E-Betriebsmittel in den Liegenschaften der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, verschiedene Standorte im gesamten Stadtgebiet, 45875 Gelsenkirchen
Wiederholungsprüfung von E-Betriebsmitteln gemäß DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 sowie Inventarisierung
Die Einzellose werden an den Bieter / die Bieterin mit dem jeweils niedrigsten Lospreis vergeben, sofern nicht die Vergabe aller Lose an nur einen Bieter / eine Bieterin günstiger/wirtschaftlicher ist.
Insofern ist es möglich, dass ein Bieter / eine Bieterin nur ein Los, mehrere Lose oder auch alle Lose erhält.
Bezirk Mitte
verschiedene Standorte 45875 Gelsenkirchen
- Los 1: Bezirk Mitte Betriebsmittel Anzahl gesamt 42.839
Die Standorte sind in Anlage 2 - Los 1 - Betriebsmittelanzahl aus Gebäudebestand 2021 aufgeführt.
Bezirk Nord
verschiedene Standorte 45875 Gelsenkirchen
- Los 2: Bezirk Nord Betriebsmittel Anzahl gesamt 23.669
Die Standorte sind in Anlage 2 - Los 2 - Betriebsmittelanzahl aus Gebäudebestand 2021 aufgeführt.
Bezirk West
verschiedene Standorte 45875 Gelsenkirchen
- Los 3: Bezirk West Betriebsmittel Anzahl gesamt 8.096
Die Standorte sind in Anlage 2 - Los 3 - Betriebsmittelanzahl aus Gebäudebestand 2021 aufgeführt.
Bezirk Ost
verschiedene Standorte 45875 Gelsenkirchen
- Los 4: Bezirk Ost Betriebsmittel Anzahl gesamt 10.088
Die Standorte sind in Anlage 2 - Los 4 - Betriebsmittelanzahl aus Gebäudebestand 2021 aufgeführt.
Bezirk Süd
verschiedene Standorte 45875 Gelsenkirchen
- Los 5: Bezirk Süd Betriebsmittel Anzahl gesamt 12.204
Die Standorte sind in Anlage 2 - Los 5 - Betriebsmittelanzahl aus Gebäudebestand 2021 aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters / der Bieterin auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern / Bieterinnen auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters / der Bieterin auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern / Bieterinnen auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Als vorläufiger Nachweis ist mit dem Angebot zunächst nur die Eigenerklärung des Bieters / der Bieterin auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 124_LD abzugeben. Die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen (Einzelnachweise) sind nur von den in die engere Wahl kommenden Bietern / Bieterinnen auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Der Nachweis kann auch durch die Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (AVPQ-Liste) geführt werden, sofern diese Bescheinigungen Bestandteil der AVPQ-Liste sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle - Stadt Gelsenkirchen
Die Bieter / Bieterinnen oder ihre Bevollmächtigten dürfen nicht zugegen sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung erfolgt gemäß der VgV und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW), den Besonderen Vertragsbedingungen und den Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Personen durch den Auftragnehmer / die Auftragnehmerin.
Auftragnehmer / Auftragnehmerinnen die sich nicht verpflichten, langzeitarbeitslose Personen für den gesamten Zeitraum der Dauer der Dienstleistung einzustellen und sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen, werden von der Angebotswertung ausgeschlossen.
Nebenangebote müssen als Mindestanforderung, sofern in den Vergabeunterlagen keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, den Konstruktionsprinzipien und den vom Auftraggeber vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters / der Bieterin Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter / die Bieterin unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hierfür ist das Kommunikationstool der Vergabeplattform zu verwenden.
Fragen sind in Textform, bis zur angegebenen Frist für die Auskunftserteilung, über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Verbindliche Antworten erfolgen in Textform über die Vergabeplattform zur entsprechenden Vergabe.
Ein übermittelter oder auf der Vergabeplattform eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Als Grundlage für das Angebot gilt das in der letzten Fassung eingestellte Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Vergabeunterlagen, usw.) wird dem Bieter / der Bieterin dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform anzumelden und für dieses Vergabeverfahren freizuschalten.
Nicht angemeldete und freigeschaltete Bieter / Bieterinnen müssen regelmäßig die Vergabeunterlagen auf Änderungen überprüfen.
Es sind nur noch elektronische Teilnahmeanträge / Angebote über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Eine Übermittlung der Teilnahmeanträge / Angebote auf dem Postweg und auf anderen elektronischen Wegen (z.B. per E-Mail, CD, Telefax oder über die Kommunikation der Vergabeplattform) ist nicht gestattet. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter / Die Bieterin trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines / ihres Angebotes.
Enthalten Angebote bei der Abgabe nicht die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter / Bieterinnen, die bis zum Ablauf der Frist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Beabsichtigt der Bieter / die Bieterin Leistungen von Unterauftragnehmern / Unterauftragnehmerinnen ausführen zu lassen oder bedient er / sie sich der Kapazitäten anderer Unternehmen, muss er / sie Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerinnen oder andere Unternehmen auszuführenden Leistungen / Teilleistungen auf dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt 235 angeben und auf Verlangen die Unterauftragnehmer / Unterauftragnehmerinnen benennen, deren Eignung nachweisen und durch Vorlage des Formblattes 236 nachweisen, dass ihm / ihr die Kapazitäten anderer Unternehmen zur Verfügung stehen.
Die spätere Auftragsvergabe erfolgt durch die Bedarfsstelle (Fachdienststelle) der Stadt Gelsenkirchen.
Verwenden Sie bitte für die Angebotsabgabe kein gesondertes Anschreiben!
Sämtliche Angaben, die mit dem Angebot zu machen sind, sind an den dafür vorgesehenen Stellen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDU1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandung im Hinblick auf das Vergabeverfahren (gemäß § 160 Abs. 3 GWB) die Bewerber/Bieter / Bewerberinnen/Bieterinnen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern / Bewerberinnen/Bieterinnen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind, damit die Bewerber/Bieter / Bewerberinnen/Bieterinnen für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter / die Bewerberin/Bieterin wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers über die beabsichtigte Vergabe (gemäß § 134 Abs. 2 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen vor der Vergabekammer beantragt werden. Bei Übermittlung der Mitteilung auf elektronischem Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
Nach Ablauf der jeweiligen Fristen ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster erhältlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]