Einrichtung und Betrieb eines Service Centers (Kundenhotline inkl. Buchungsmanagement; Führungsorganisation, - durchführung und konzeptionelle Entwicklung; Betrieb von Infopoints) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-95035
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-mannheim-und-heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und Betrieb eines Service Centers (Kundenhotline inkl. Buchungsmanagement; Führungsorganisation, - durchführung und konzeptionelle Entwicklung; Betrieb von Infopoints)
Einrichtung und Betrieb eines Service Centers (Kundenhotline inkl. Buchungsmanagement; Führungsorganisation, - durchführung und konzeptionelle Entwicklung; Betrieb von Infopoints)
Schloss Heidelberg, Schlosshof 1, 69117 Heidelberg
Zur Kundenbetreuung der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg wird durch den Auftragnehmer eine zentrale Hotline/Stelle in Form eines Service Centers für touristische Auskünfte, ein Büro für die Organisation, Entwicklung und Durchführung von Führungen eingetrichtet. Zudem betreibt der Auftragnehmer sog. Service Points als Anlaufstellen für die Touristen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen. Eigenerklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden. Erklärung über Berufs- und Handelsregistereintragung mit entsprechender Bescheinigung.
Gültige Bescheinigung der Krankenkasse zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
Angabe über die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Jahre mit Angabe der für die Leitung vorgesehenen Personen. Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre.
Kopie der gültigen Police einer Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung.
Aktuelle Referenzliste über mindestens drei Einzelleistungen der letzten drei Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Ansprechpartners; der Art der ausgeführten Leistung; der Auftragssumme; des Ausführungszeitraums.
Servicekonzept (ca. fünf DIN A4 Seiten) zur Beurteilung der Anforderungen gemäß des Kriteriums 2 der Bewertungsmatrix
Persönliche Erfahrung / Qualität der Referenzen der jeweils umsetzenden Mitarbeiter gemäß des Kriteriums 3 der Bewertungsmatrix
Es muss mindestens eine Referenz nachgewiesen
werden, vergleichbar sind alle Serviceleistungen im Museums-
und Touristikbereich sowie in der Besucherbetreuung
in Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Vorlage der Eintragung in eine PQ-Datenbank. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot das ausgefüllte Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen' (124LD) vorzulegen. Gelangt der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der 'Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen' genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen beziehungsweise die übrigen Nachweise zur Eignung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]