Fachplanerleistungen im Projekt Ludgerushaus: Statik/Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-28-4

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://folkwang-uni.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY45D9FV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY45D9FV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanerleistungen im Projekt Ludgerushaus: Statik/Tragwerksplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-28-4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Beschaffung sind Ingenieur-/Fachplanerleistungen für die Statik/Tragwerksplanung zur Realisierung der Herrichtung des sog. Ludgerushauses und dessen Anbindung an den Ostflügel der Abtei Werden gemäß der Machbarkeitsstudie der Connect Architekten GmbH aus April 2020.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71356400 Technische Planungsleistungen
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Folkwang Universität der Künste Klemensborn 39 45239 Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Folkwang Universität der Künste plant die oberen Etagen des an ihre Räumlichkeiten angrenzenden Ludgerushauses von der Werdener Probsteigemeinde zu mieten, um dort weitere Proberäume für die Musikstudenten sowie Büros für die Leitung anzulegen.

Dafür soll in der Brandwand zwischen beiden Gebäuden auf jeder Etage ein Durchgang geschaffen werden - mit Ausnahme des Erd- und Kellergeschosses. Die hier vorhandene Schatzkammer St. Ludgerus soll erhalten und weiterhin zugänglich bleiben.

Im Zuge des Umbaus soll ebenfalls das Treppenhaus oberhalb des Erdgeschosses abgebrochen und die Geschossdecken geschlossen werden, um eine maximale Ausnutzung der vorhandenen Flächen zu gewährleisten. Als Fluchtweg soll zukünftig das bereits in den Flächen der Folkwang Universität vorhandene Treppenhaus mitgenutzt werden. Damit dient die Eingangstür im EG nur noch als Einlass zu den Technikflächen im Keller.

Im Obergeschoss und im Dachgeschoss sollen Seminar- sowie Gruppen- und Einzelproberäume für die Studenten geschaffen werden.

Im Spitzboden sind die Büros für die Leitung vorgesehen. Um diese zu erschließen werden im Gebäude der Folkwang Universität ab dem Dachgeschoss die Treppe sowie der Aufzug umgebaut.

Die neuen Büroräume im Spitzboden werden durch einen Flur an den Bestand angebunden, der aufgrund des Höhenversprungs zwischen dem Universitätsgebäude und dem Ludgerushaus eine Treppe und eine Hebebühne für Rollstuhlfahrer zur Sicherstellung der Barrierefreiheit erhalten wird.

Ein besonderes Thema bei dieser Maßnahme stellt der Schallschutz dar. An diesen werden aufgrund der Nutzung der Proberäume mit Musikinstrumenten erhöhte Anforderungen gestellt, die der Bestand allein noch nicht ausreichend bietet. Konkrete Maßnahmen werden durch einen Fachingenieur festgelegt.

Im Bereich der Haustechnik ist eine Anbindung an die Bestandsheizung geplant, die über einen gesonderten Zähler gemessen wird. Ebenso erweitert werden die Brandmeldeanlage und das WLAN-Netz sowie die Elektrik.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 65
Preis - Gewichtung: 35
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/05/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1.) Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

(3.) Gemäß § 75 Abs. 3 Alt. 2 VgV wird als Berufsqualifikation für jeden Bieter der Beruf des "Ingenieurs" gefordert. Der insoweit erforderliche Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

(4.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung als Berufsqualifikation der Beruf des "Ingenieurs" gefordert. Der insoweit erforderliche Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1.) Nachweis einer branchenüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

(2.) Eigenerklärung über Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied). Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen:

o Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr (bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder zusammen)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1.) Nachweis von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.

a. Referenzinhalt

Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Die Referenzen sind aussagekräftig zu erläutern. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.

b. Referenznachweis

Der Nachweis hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu erfolgen. Die erforderliche aussagekräftige Referenzerläuterung kann bei weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck bzw. zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erfolgen. Alternativ sind die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.

(2.) Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl und die Zahl der festangestellten Ingenieure in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen pro Referenz:

o Fachplanungsleistungen Statik/Tragwerksplanung

o Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR oder Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276) mind. [Betrag gelöscht] EUR netto

Mindestanforderungen zur Beschäftigtenanzahl :

o Zwei festangestellte Ingenieure (inklusive Geschäftsführung / Inhaber)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Gemäß § 75 Abs. 3 Alt. 2 VgV wird als Berufsqualifikation für jeden Bieter der Beruf des "Ingenieurs" gefordert. Der insoweit erforderliche Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

a) Für Bieter sind zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt unberührt.

b) Für jeden Nachunternehmer sind zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a von Ausschlussgründen. § 50 VgV bleibt unberührt.

c) Alternativ sind die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen zugelassen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/04/2022
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/04/2022
Ortszeit: 08:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNY45D9FV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein

bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder

Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich

dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten

Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten

sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen

Beteiligten benennen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2022

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