Fachplanerleistungen im Projekt Ludgerushaus: Statik/Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02-28-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://folkwang-uni.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanerleistungen im Projekt Ludgerushaus: Statik/Tragwerksplanung
Gegenstand der Beschaffung sind Ingenieur-/Fachplanerleistungen für die Statik/Tragwerksplanung zur Realisierung der Herrichtung des sog. Ludgerushauses und dessen Anbindung an den Ostflügel der Abtei Werden gemäß der Machbarkeitsstudie der Connect Architekten GmbH aus April 2020.
Folkwang Universität der Künste Klemensborn 39 45239 Essen
Die Folkwang Universität der Künste plant die oberen Etagen des an ihre Räumlichkeiten angrenzenden Ludgerushauses von der Werdener Probsteigemeinde zu mieten, um dort weitere Proberäume für die Musikstudenten sowie Büros für die Leitung anzulegen.
Dafür soll in der Brandwand zwischen beiden Gebäuden auf jeder Etage ein Durchgang geschaffen werden - mit Ausnahme des Erd- und Kellergeschosses. Die hier vorhandene Schatzkammer St. Ludgerus soll erhalten und weiterhin zugänglich bleiben.
Im Zuge des Umbaus soll ebenfalls das Treppenhaus oberhalb des Erdgeschosses abgebrochen und die Geschossdecken geschlossen werden, um eine maximale Ausnutzung der vorhandenen Flächen zu gewährleisten. Als Fluchtweg soll zukünftig das bereits in den Flächen der Folkwang Universität vorhandene Treppenhaus mitgenutzt werden. Damit dient die Eingangstür im EG nur noch als Einlass zu den Technikflächen im Keller.
Im Obergeschoss und im Dachgeschoss sollen Seminar- sowie Gruppen- und Einzelproberäume für die Studenten geschaffen werden.
Im Spitzboden sind die Büros für die Leitung vorgesehen. Um diese zu erschließen werden im Gebäude der Folkwang Universität ab dem Dachgeschoss die Treppe sowie der Aufzug umgebaut.
Die neuen Büroräume im Spitzboden werden durch einen Flur an den Bestand angebunden, der aufgrund des Höhenversprungs zwischen dem Universitätsgebäude und dem Ludgerushaus eine Treppe und eine Hebebühne für Rollstuhlfahrer zur Sicherstellung der Barrierefreiheit erhalten wird.
Ein besonderes Thema bei dieser Maßnahme stellt der Schallschutz dar. An diesen werden aufgrund der Nutzung der Proberäume mit Musikinstrumenten erhöhte Anforderungen gestellt, die der Bestand allein noch nicht ausreichend bietet. Konkrete Maßnahmen werden durch einen Fachingenieur festgelegt.
Im Bereich der Haustechnik ist eine Anbindung an die Bestandsheizung geplant, die über einen gesonderten Zähler gemessen wird. Ebenso erweitert werden die Brandmeldeanlage und das WLAN-Netz sowie die Elektrik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Der Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
(3.) Gemäß § 75 Abs. 3 Alt. 2 VgV wird als Berufsqualifikation für jeden Bieter der Beruf des "Ingenieurs" gefordert. Der insoweit erforderliche Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
(4.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung als Berufsqualifikation der Beruf des "Ingenieurs" gefordert. Der insoweit erforderliche Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden und darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
(1.) Nachweis einer branchenüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(2.) Eigenerklärung über Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften anzugeben für jedes Mitglied). Hierfür ist der Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden.
Mindestanforderungen:
o Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr (bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder zusammen)
(1.) Nachweis von mindestens zwei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung.
a. Referenzinhalt
Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Die Referenzen sind aussagekräftig zu erläutern. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.
b. Referenznachweis
Der Nachweis hat auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung zu erfolgen. Die erforderliche aussagekräftige Referenzerläuterung kann bei weitergehendem Platzbedarf formlos auf Anlagen zu diesem Vordruck bzw. zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erfolgen. Alternativ sind die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
(2.) Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl und die Zahl der festangestellten Ingenieure in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindestanforderungen pro Referenz:
o Fachplanungsleistungen Statik/Tragwerksplanung
o Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR oder Baukosten (KG 300 + 400 nach DIN 276) mind. [Betrag gelöscht] EUR netto
Mindestanforderungen zur Beschäftigtenanzahl :
o Zwei festangestellte Ingenieure (inklusive Geschäftsführung / Inhaber)
Gemäß § 75 Abs. 3 Alt. 2 VgV wird als Berufsqualifikation für jeden Bieter der Beruf des "Ingenieurs" gefordert. Der insoweit erforderliche Nachweis kann in Kopie vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
a) Für Bieter sind zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt unberührt.
b) Für jeden Nachunternehmer sind zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a von Ausschlussgründen. § 50 VgV bleibt unberührt.
c) Alternativ sind die Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY45D9FV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein
bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten
Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten
sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.