1412-VF-Solution Development Referenznummer der Bekanntmachung: 1412-VF-Solution Development
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1412-VF-Solution Development
Die BWI erwägt sechs Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern pro Los zur Entwicklung und dem Design von Lösungen gemäß BWI Service Entwicklungsframework (SEF und EPDF) für die IT-Plattformen von Kunden der BWI im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von bis zu maximal 4 Jahren abgeschlossen.
Gesundheitsversorgung
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Die BWI beabsichtigt Dienstleistungen im Bereich Solution Developments zu beauftragen. Dabei sollen die künftigen Auftragnehmer das Solution Designs und Solution Developments in eine einheitliche Lösungsstruktur und Architektur überführen soll. Der Bedarf aus Los 1 umfasst die Digitale Gesundheitsvorsorge.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft, der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Die geschätzte Abrufmengemenge (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen):
Los 1 - Digitale Gesundheitsvorsorge: PK1 - 2.000, PK2 - 4.000, PK3 - 40.000
Die Obergrenze (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionenn):
Los 1 - Digitale Gesundheitsvorsorge: PK1 - 3.000, PK2 - 6.000, PK3 - 60.000
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache der geschätzten Abrufmenge.
Military
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Die BWI beabsichtigt Dienstleistungen im Bereich Solution Developments zu beauftragen. Dabei sollen die künftigen Auftragnehmer das Solution Designs und Solution Developments in eine einheitliche Lösungsstruktur und Architektur überführen soll. Der Bedarf aus Los 2 umfasst Militäry.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft, der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Die geschätzte Abrufmengemenge (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen):
Los 2 - Military: PK1 - 2.000, PK2 - 4.000, PK3 - 40.000
Die Obergrenze (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionenn):
Los 2 - Military: PK1 - 3.000, PK2 - 6.000, PK3 - 60.000
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache der geschätzten Abrufmenge.
Technologiegestützte Ausbildung
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Die BWI beabsichtigt Dienstleistungen im Bereich Solution Developments zu beauftragen. Dabei sollen die künftigen Auftragnehmer das Solution Designs und Solution Developments in eine einheitliche Lösungsstruktur und Architektur überführen soll. Der Bedarf aus Los 3 umfasst die Technologiegestützte Ausbildung.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft, der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Die geschätzte Abrufmengemenge (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen):
Los 3 - Technologiegestützte Ausbildung: PK1 - 2.000, PK2 - 4.000, PK3 - 32.000
Die Obergrenze (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionenn):
Los 3 - Technologiegestützte Ausbildung: PK1 - 3.000, PK2 - 6.000, PK3 - 48.000
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache der geschätzten Abrufmenge.
Security
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Die BWI beabsichtigt Dienstleistungen im Bereich Solution Developments zu beauftragen. Dabei sollen die künftigen Auftragnehmer das Solution Designs und Solution Developments in eine einheitliche Lösungsstruktur und Architektur überführen soll. Der Bedarf aus Los 4 umfasst die IT-Security.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft, der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Die geschätzte Abrufmengemenge (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen):
Los 4 - IT-Security: PK1 - 2.000, PK2 - 4.000, PK3 - 24.000
Die Obergrenze (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionenn):
Los 4 - IT-Security: PK1 - 3.000, PK2 - 6.000, PK3 - 36.000
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache der geschätzten Abrufmenge.
Applications
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Die BWI beabsichtigt Dienstleistungen im Bereich Solution Developments zu beauftragen. Dabei sollen die künftigen Auftragnehmer das Solution Designs und Solution Developments in eine einheitliche Lösungsstruktur und Architektur überführen soll. Der Bedarf aus Los 5 umfasst die Applications.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft, der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Die geschätzte Abrufmengemenge (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen):
Los 5 - Applications: PK1 - 2.000, PK2 - 4.000, PK3 - 24.000
Die Obergrenze (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionenn):
Los 5 - Applications: PK1 - 3.000, PK2 - 6.000, PK3 - 36.000
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache der geschätzten Abrufmenge.
Infrastruktur
Leistungen werden im gesamten Bundesgebiet erbracht.
Die BWI beabsichtigt Dienstleistungen im Bereich Solution Developments zu beauftragen. Dabei sollen die künftigen Auftragnehmer das Solution Designs und Solution Developments in eine einheitliche Lösungsstruktur und Architektur überführen soll. Der Bedarf aus Los 6 umfasst die Infrastruktur.
Dieser Rahmenvertrag tritt mit Zuschlag in Kraft, der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Der Leistungsbeginn ist ab dem Jahr 2022 vorgesehen und endet Im Jahr 2024 ("Grundlaufzeit"). Der Auftraggeber ist berechtigt durch einseitige Erklärung zweimalig schriftlich um je zwölf Monate zu verlängern ("Optionszeitraum"). Die Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum und beträgt maximal 48 Monate.
Die geschätzte Abrufmengemenge (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen):
Los 6 - Infrastruktur: PK1 - 2.000, PK2 - 8.000, PK3 - 40.000
Die Obergrenze (Stunden) beträgt (für die maximal mögliche Vertragslaufzeit inklusive aller Optionenn):
Los 6 - Infrastruktur: PK1 - 3.000, PK2 - 12.000, PK3 - 60.000
Bei der Obergrenze handelt es sich um das 1,5-fache der geschätzten Abrufmenge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d2e2a365e-50a63c6bd0dd368e
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d2e2a365e-50a63c6bd0dd368e
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17d2e2a365e-50a63c6bd0dd368e
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.