IT-Dienstleistungen - Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/10/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Dienstleistungen - Rahmenvereinbarung
Abgefragt wird ein Rahmenvertrag für IT-Dienstleistungen der IT-Infrastruktur vornehmlich für Microsoft Dienste, Strategieberatung und IT-Sicherheitsthemen. Die Leistung sichert die Unterstützung in Projekten und allgemeinen Arbeiten im Bereich der IT-Infrastruktur.
Die Gesamtzahl der Dienstleistertage über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren (inkl. optionaler Vertragsverlängerung) beträgt ca. 1.176 Tage.
Abgefragt wird für den Auftraggeber ein Dienstleistungsvertrag für IT-Dienstleistungen der IT-Infrastruktur vornehmlich für Microsoft Dienste, Strategieberatung und IT-Sicherheitsthemen. Die Leistung sichert die Unterstützung in Projekten und allgemeinen Arbeiten im Bereich der IT-Infrastruktur.
Zudem müssen alle Änderungen an Systemen protokolliert werden. Die Form der Protokollierung muss während der Konzeptionierung des Rahmenvertrages mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Ziel ist es für die aufkommenden Themen in den Bereichen einen Partner zu finden, der alle genannten Themen gem. Leistungsbeschreibung abdeckt.
Der Auftraggeber erhält die Option, diese Rahmenvereinbarung einmal um max. 12 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Option wird dem Auftragnehmer schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsende mitgeteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber erhält die Option, diese Rahmenvereinbarung einmal um max. 12 Monate zu verlängern. Die Ausübung der Option wird dem Auftragnehmer schriftlich spätestens 3 Monate vor Vertragsende mitgeteilt.
- Umsatznachweis der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer aktuell bestehenden Haftpflichtversicherung mit mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall. Der Versicherungsnachweis kann durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht wer-den. Gleichwertig ist die Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer solchen Versicherung, welche im Zuschlagsfall vorzulegen ist.
- 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren in Form einer Übersicht über die erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die An-gaben in der Referenzliste sollten sich dabei nur auf die wesentlichsten Aufträge beschränken beziehungsweise auf die, die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer ersichtlich sein.
- Auftragsdatenverarbeitungsvertrag des Bieters
- Eigenerklärung, dass das ein aktiver MS Premier Supportvertrag vorliegt
- Eigenerklärung, dass der Bieter Microsoft Fast Track Ready Partner ist
-Folgende Unternehmenszertifizierungen/ erweiterte Spezialisierungen sind durch Vorlage der aktuellen Zertifizierung nachzuweisen:
MS Gold Windows & Devices
MS Gold Datacenter
MS Gold Sicherheit
MS Gold Enterprise Mobility Management
MS Gold Messaging
MS Gold Cloud Platform
MS Gold Cloud Productivity
Identity and Access Management Advanced Specialization
Information Protection and Governance Advanced Specialization
Threat Protection Advanced Specialization
Microsoft Windows Virtual Desktop Advanced Specialization
ISO/IEC 27701 Lead Implementer, oder gleichwertig
ISO/IEC 27005 Risk-Manager, oder gleichwertig und/oder ISO 31000 Risk-Manager, oder gleichwertig)
Certified Information Systems Security Professional (CISSP), oder gleich-wertig
Certified Information Privacy Technologist (CIPT), oder gleichwertig
mindestens ein Mitarbeiter mit einer EU-General Data Protection Regula-tion Practitioner (GDPR P) oder eine gleichwertige Zertifizierung
Prosci® Change Practitioner, oder gleichwertig
- Schulungs- und Weiterbildungskonzept
- Mind. 3 Mitarbeiterprofile die den Anforderungen gem. Leistungsverzeichnis 1.4 entsprechen
- Angaben für GZR (Formblatt: 0450-BL_DL_LL_FBL_DE_EU-Angaben für GZR)
- Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (nur notwendig wenn der Einsatz eines Nachunternehmers)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.