Schadstoffsammlung und Entsorgung auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: 70 5-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsammlung und Entsorgung auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg
Schadstoffsammlung und Entsorgung auf dem Gebiet der Stadt Heidelberg
Stadtgebiet Heidelberg
Den Heidelberger Haushalten stehen zwei stationäre Schadstoffannahmestellen (Recyclinghof Oftersheimer Weg und Recyclinghof Wieblingen) zur Verfügung. Während der Öffnungszeiten können hier Schadstoffe bis maximal 20 Kilogramm oder 20 Liter abgegeben werden. An 3 kleineren Recyclinghöfen im Stadtgebiet werden ebenfalls kleinere Mengen an Schadstoffen aus Privathaushalten abgegeben, die regelmäßig sortiert und ins Schadstoffzwischenlager transportiert werden müssen.
Betriebe, die eine jährliche Schadstoffmenge von weniger als 2 000 kg haben, können gefährliche Abfälle zum Zwischenlager auf dem Recyclinghof Oftersheimer Weg bringen.
Mit der Unterhaltung der Annahmestelle und des Schadstofflagers hat die Stadt Heidelberg seit 2002 private Entsorgungsunternehmen beauftragt. Der jeweilige Auftragnehmer kann die Sammelstelle im Oftersheimer Weg als Zwischenlager und zur Behandlung von Sonderabfällen im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nutzen.
Die zu erbingenden Leistungen umfassen im Wesentlichen:
— Pachtung Sonderabfallzwischenlager,
— Betrieb des Sonderabfallzwischenlagers im Recyclinghof am Oftersheimer Weg,
— Schadstoffannahme am Oftersheimer Weg,
— Sortierung und Transport von Schadstoffen von den Recyclinghöfen,
— Bereitstellung von Containern, Verwiegung und Entsorgung der Schadstoffe,
— Mitteilung der Mengenstatistik.
Einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr (bis 31.05.2026)
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen
oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der
öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Dem Angebot muss zum Nachweis der Eignung folgendes aktuelles Dokumente als Anlage beiliegen:
— Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Umweltrisikos aus Zivilrecht sowie gem. EU-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Der Nachweis kann zunächst in Form einer Bestätigung der Versicherung geführt werden, dass im Falle der Auftragsvergabe eine Versicherung wie gefordert bestehen wird. Nach erfolgter Auftragsvergabe muss der entsprechende Versicherungsschein vorgelegt werden.
Deckungssumme Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Umweltrisikos aus Zivilrecht sowie gem. EU-Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG mind. 3 Mio €
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind dem Angebot folgende aktuelle Dokumente beizufügen:
— Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber beizufügen.
— Anerkennung des Bieters als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 des KrWG bzw. gemäß § 2 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in der jeweils gültigen Fassung für sämtliche Tätigkeiten, die mit der Erfüllung der Aufgaben nach Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung erforderlich sind. Der Nachweis ist durch die Zertifizierungsurkunde einschließlich aller Anlagen in Kopie zu führen. Endet der Zertifizierungszeitraum vor Ablauf eines Zeitraumes von 2 Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für die Einreichung der Angebote, so ist dem Angebot zusätzlich noch eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens über die laufende Rezertifizierung beizufügen. Hat die Prüfung zur Rezertifizierung noch nicht begonnen, so ist anstelle dessen eine Bestätigung des Zertifizierungsunternehmens beizulegen, aus welcher der Beginn der Rezertifizierungsprüfung ersichtlich ist.
— Angabe der nach EfbV verantwortlichen Person
Die Referenzliste muss Name und Kontaktadresse (mit Telefonnummer) des jeweiligen Auftraggebers enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform bei Angebotsabgabe nicht verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zu verlangen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist. Außerdem hat die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers eine von allen Mitgliedern
rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind (Name, Anschrift),
- in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter ggü. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für die Abgabe der Erklärung stellt die Vergabestelle auf Verlangen ein Formular zur Verfügung. Alle Mitbieter haben die Eignungsnachweise zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit wird die Gemeinschaft
als Einheit betrachtet. Vertragsstrafe Bei Überschreitung der Lieferfristen hat der Auftragnehmer bei Verzug eine Vertragsstrafe von 0,5 % vom Wert desjenigen
Teils, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme (Bruttosumme) begrenzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 74137
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de