Empfangs-, Pförtner- und Wachdienstleistungen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und auf dem Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenz-Areal der BASt (duraBASt) Referenznummer der Bekanntmachung: Z4 Wachdienstleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangs-, Pförtner- und Wachdienstleistungen bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und auf dem Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenz-Areal der BASt (duraBASt)
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist eine technisch-wissenschaftliche Forschungseinrichtung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Sie hat rund 400 Beschäftigte.
Die BASt ist in vielen nationalen und internationalen Gremien tätig und empfängt häufig fremdsprachliche Gäste und Besuchergruppen.
Die Dienstleistungen im Bereich des Wach-, Sicherheits- und Pförtnerdienstes werden in zwei Losen ausgeschrieben und sollen ab dem 01.03.2022 erbracht werden. Die Verträge werden jeweils über eine Laufzeit von 2 Jahren (mit einer Probezeit von 6 Monaten) mit jährlicher Verlängerung, auf max. 5 Jahre abgeschlossen.
Die Darstellung zur ausschreibenden Behörde und die für die Ausführung der Dienstleistung relevanten Angaben sind den beigefügten Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Die Vergabe dieses Auftrags orientiert sich an den Regeln des „Handbuches zur Vergabe von Aufträgen an Wach- und Sicherheitsdienste“ der CoESS und der Uni-Europa.
Gegenstand der Leistungsbeschreibung
a. Los 1
Fortlaufende Bewachung der Liegenschaft der Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach durch ausgebildetes Wachpersonal einschl. des Empfangsdienstes durch ausgebildetes Empfangspersonal tagsüber an Arbeitstagen.
b. Los 2
Fortlaufende Bewachung des duraBASt (Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenzareal der BASt) tagsüber an Arbeitstagen durch ausgebildetes Wachpersonal im Autobahnkreuz Köln-Ost und Videoüberwachung zu den übrigen Zeiten durch die vom AN zu stellende Leitzentrale.
Die anbietenden Unternehmen müssen nach DIN EN ISO 9001:2008 und nach DIN77200 der Stufe 3 zertifiziert sein.
Die Stechstellen sind vom AN zu stellen.
Eine Besichtigung der Liegenschaften vor der Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich und dient zur Vervollständigung der Leistungsbeschreibung.
Empfangs- und Wachdienst BASt
Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
Fortlaufende Bewachung der Liegenschaft der Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach durch ausgebildetes Wachpersonal einschl. des Empfangsdienstes durch ausgebildetes Empfangspersonal tagsüber an Arbeitstagen
Pförnerdienst und Wachdienst über eine Leitzentrale
Versuchseinrichtung im Autobahnkreuz Köln-Ost duraBASt
Fortlaufende Bewachung des duraBASt (Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenzareal der BASt) tagsüber an Arbeitstagen durch ausgebildetes Wachpersonal im Autobahnkreuz Köln-Ost und Videoüberwachung zu den übrigen Zeiten durch die vom AN zu stellende Leitzentrale.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Empfangs- und Wachdienst BASt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pförnerdienst und Wachdienst über eine Leitzentrale
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3, S.1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes;
Einlegung eines Nachprüfungsantrags, § 160 Abs. 3 S1 nr. 4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber;
Festlegung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.