Dienstleistungen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von elan und elFIN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung von elan und elFIN
Gegenstand des Auftrags ist die Beratung und Weiterentwicklung der Systeme elan-Portal und elFIN Extern auf Basis des Intelliform-Servers.
Dienstleistungen im Rahmen des Betriebs und der Weiterentwicklung von elan und dem externen Bereich elFIN
Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt ein Jahr mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Softwareplattform elan ist (bis zu einer geplanten Neuentwicklung) aus organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Perspektive alternativlos. Nur die Firma cit verfügt über die Erfahrung, Unterstützungsleistungen zur Weiterentwicklung von eFormularen auf ihrem Intelliform-Server. Zum Einsatz kommt die von der Firma cit selbst entwickelte Middleware, cit Intelliforms, welche das Formularmanagement zwischen Formularerstellung und Publikation übernimmt und eng an die ElektrA-Daten angebunden ist. Die Erstellung von kaskadierten Online-Formularen wird dabei über spezielle Entwicklungs-Clients umgesetzt. Nur die Firma cit ist in der Lage die Software zu bedienen und zu beraten. Aus technischen Gründen besteht daher kein Wettbewerb.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Dettingen/Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73265
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.