Rahmenvertrag Generalplanerleistungen mit Schwerpunkt in der Objekt- und Fachplanung (gemäß Teile 3 und 4 HOAI 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-024
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landwirtschaftskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Generalplanerleistungen mit Schwerpunkt in der Objekt- und Fachplanung (gemäß Teile 3 und 4 HOAI 2021)
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beabsichtigte, einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen in vier Losen zu vergeben. Für das Vergabeverfahren galten die Regelungen des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) und die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Die Vergabe der Leistungen erfolgte gemäß § 17 VgV im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Einzugsgebiet Rheinland
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40 48147 Münster Gegenstand des Rahmenvertrages waren Planungs- und Steuerungsleistungen für Objekte im Verantwortungsbereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtleistung war in vier Gebietslose aufgeteilt. Die genauen Objekte mit ihren jeweiligen Standorten sind der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen zu entnehmen gewesen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beabsichtigte, für die Liegenschaften des Einzugsgebiets Rheinland einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen zu vergeben.
Einzugsgebiet Niederrhein und Ruhrgebiet
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40 48147 Münster Gegenstand des Rahmenvertrages waren Planungs- und Steuerungsleistungen für Objekte im Verantwortungsbereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtleistung war in vier Gebietslose aufgeteilt. Die genauen Objekte mit ihren jeweiligen Standorten sind der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen zu entnehmen gewesen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beabsichtigte, für die Liegenschaften des Einzugsgebiets Niederrhein und Ruhrgebiet einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen zu vergeben.
Einzugsgebiet Münsterland und Ostwestfalen-Lippe (OWL)
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40 48147 Münster Gegenstand des Rahmenvertrages waren Planungs- und Steuerungsleistungen für Objekte im Verantwortungsbereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtleistung war in vier Gebietslose aufgeteilt. Die genauen Objekte mit ihren jeweiligen Standorten sind der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen zu entnehmen gewesen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beabsichtigte, für die Liegenschaften des Einzugsgebiets Münsterland und Ostwestfalen-Lippe (OWL) einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen zu vergeben
Südwestfalen
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40 48147 Münster Gegenstand des Rahmenvertrages waren Planungs- und Steuerungsleistungen für Objekte im Verantwortungsbereich der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtleistung war in vier Gebietslose aufgeteilt. Die genauen Objekte mit ihren jeweiligen Standorten sind der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen zu entnehmen gewesen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen beabsichtigte, für die Liegenschaften des Einzugsgebiets Südwestfalen einen Rahmenvertrag für Generalplanerleistungen gemäß der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einzugsgebiet Rheinland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einzugsgebiet Niederrhein und Ruhrgebiet
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einzugsgebiet Münsterland und OWL
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Suedwestfalen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMVD9ZG
Ort: Münster
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).