Wartung und Pflege sowie Weiterentwicklung der Verteilplattform nala Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.d-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung und Pflege sowie Weiterentwicklung der Verteilplattform nala
Das Wirtschaftsserviceportal WSP.NRW ist ein Leuchtturmprojekt der Landesregierung NRW für die Abwicklung von wirtschaftsbezogenen Leistungen und Vorreiter der OZG-Umsetzung. Das Portal befindet sich seit Juni 2018 im Betrieb und wird seitdem kontinuierlich erweitert.
Für die Verteilung von Gewerbemeldungen stellt das Verteil- und Signierportal im Bundesland NRW einen Webservice zur Entgegennahme im Format XGewerbeanzeige bereit. Die Gewerbemeldungen werden anhand von komplexen Verteilerregeln an die empfangsberechtigten Empfangsstellen nach § 14 GewO und perspektivisch auch an die Finanzämter nach § 138 AO verteilt. Hierbei wird sichergestellt, dass jede Empfangsstelle nur die Informationen erhält, welche Sie nach der Spezifikation von der XGewerbeanzeige erhalten darf. Diese Aufgabe hat das Verfahren nala übernommen. Dazu wurde im Jahr 2019 eine landesweite Lizenz der Verteilplattform nala, einer proprietären Softwarelösung, durch für das Land NRW erworben. Im vorliegenden Auftrag geht es um Wartung und Pflege der nala Verteilplattform.
d-NRW AöR Rheinische Str. 1 44137 Dortmund
Es handelt sich um die notwendige Wartung und Pflege der Standardsoftware nala, für die zuvor eine landesweite Lizenz erworben wurde sowie die notwendige Weiterentwicklung der im Rahmen der erworbenen Landeslizenz für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlichen Anpassungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
In einem Vorverfahren wurde eine Entscheidung zugunsten eines Standardproduktes getroffen. Aufgrund der Tatsache, dass die naviga GmbH Schutzrechtsinhaberin an der Software nala ist und damit die Software ohne Funktionseinschränkungen nur durch sie weiterhin gewartet, gepflegt, betrieben und weiterentwickelt werden kann, ist es aus folgenden Gründen zulässig, dass d-NRW die Aufträge hierfür an die Firma naviga vergibt. Vor der Entscheidung für die Lösung der naviga GmbH wurden andere Lösungen für eine Verteilung der Gewerbemeldungen recherchiert und geprüft. Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass der Markt mittlerweile eine größere Vielfalt aufweist, als noch im Jahr 2019. d-NRW ist jedoch nicht verpflichtet, die Entscheidung für die Lösung der naviga erneut auf den Prüfstand zu stellen, sofern sich dazu kein Anlass bietet. Innerhalb der Strukturen des WSP.NRW ist die Verteilplattform nala mittlerweile derart verankert, dass ein reibungsloser Ablauf der Gewerbemeldungen nur unter Einsatz der Software gewährleistet werden kann. Das Produkt erfüllt alle Anforderungen an eine rechtlich und technisch sichere Verteilung der eingegangenen Gewerbemeldungen.
Eine Ausschreibung einer vergleichbaren Lösung mit einem möglicherweise verbundenen Wechsel des Anbieters hätte zur Folge, dass die Verbindung zu allen Gewerbeämtern und beteiligten anderen Behörden und Kammern gefährdet wäre. Auch wenn die Verteilplattform im Hintergrund arbeitet, so gewährleistet sie durch den bisherigen reibungslosen Betrieb und den sicheren Bezug zu allen Anforderungen an die aktuellen XÖV-Standards die Abwicklung der wirtschaftsbezogenen Leistungen im Austausch mit allen relevanten Stellen. Dies erfordert einen hohen Umstellungsaufwand innerhalb der WSP-Architektur sowie hohe Anschaffungs-, Prozess sowie Umstellungskosten, die aufgrund der hohen Nutzerzahl nicht abzuschätzen sind. Die Besonderheit des Einsatzes von nala ist die zentrale Nutzung in ganz NRW als einheitliche Lösung für Land und Kommunen. Auch durch den Einsatz von nala hat sich damit ein einheitlicher Standard für die Abwicklung aller wirtschaftsbezogenen Leistungen innerhalb von NRW entwickelt, der auch zu Synergien und erheblichen Kosteneinsparungen führt. Ein Anbieterwechsel würde dazu führen, dass die Anbindung/Schnittstellen für jedes Gewerbeamt und jede Kammer erneut geprüft und getestet werden müsste und dadurch landesweit zum einen die über den bisherigen Zeitraum mit sehr viel Energie in der Struktur des WSP.NRW erarbeiteten vorhandenen Synergien in der Nutzung wieder wegfallen würden. Lösungen der wenigen identifizierten Wettbewerber stellen allerdings keine gleichwertige Alternative zu nala dar. Wettbewerbseinschränkend wirkt eine Fortführung der Vertragsbindung an naviga nicht, da es keine weiteren etablierten Unternehmen mit entsprechenden Verteilplattformen am Markt gibt. Die weitere Nutzung dieser Lösung ist für NRW bei weitem die wirtschaftlichste Lösung. Aufgrund der Urheberrechte ist es nur möglich, einen Standardpflegevertrag über die Wartung und Pflege der Komponenten zu schließen, wenn derjenige, der die Pflege übernimmt, auch die Bearbeitungsrechte erhält. Damit besteht für einen neuen Betreiber keine Möglichkeit, die vorhandene Software zu warten, weiter zu pflegen oder weiterzuentwickeln. Solange also die Softwarelösung beibehalten werden soll, ist aufgrund der bestehenden Ausschließlichkeitsrechte zwingend auf die naviga GmbH zurückzugreifen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartung, Pflege und Weiterentwicklung nala Verteilplattform
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6TD0PR
Ort: Münster
Land: Deutschland