Supportvertrag für die Encoding-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-220-02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Supportvertrag für die Encoding-Plattform
Supportvertrag für die Encoding-Plattform
Westdeutscher Rundfunk Köln Appellhofplatz 1 50667 Köln
Supportvertrag für die Encoding-Plattform
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
In der Begründung führt die Fachabteilung aus, dass die Firma G&L Geißendörfer und Leschinsky GmbH (G&L) als Erbauer der Encoding Plattform und Hersteller und ausschließlicher Lizenzgeber der Software allein in der Lage ist, die Anlage zu warten und die Pflege der Software vorzunehmen. Diese Leistungen, die nur von G&L erbracht werden können, machen finanziell ca. 36 % des Wartungsvertrages aus.
Die Firma G&L leistet darüber hinaus den Support für die Geräte von dritten Herstellern, die Bestandteil der Encoding Plattform sind, z.B.: AWS Elemental Encoder.
Die Encoding-Plattform erfordert ein nicht trennbares Zusammenwirken von Hardware und Software, auch verschiedener Hersteller. Im Störungsfall muss der Supporter umgehend und in vollem Umfang über alle Hard- und Softwarefunktionen informiert sein, um mit niedriger Entstörungszeit die geforderte höchste Verfügbarkeit sicherzustellen. Voraussetzung dafür ist, dass Service, Support und Softwarepflege in einer Hand liegen.
Es ist vertretbar mit Berufung auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV die Firma G&L Geißendörfer und Leschinsky GmbH im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Vergabebekannt-machung direkt zu beauftragen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Supportvertrag für die Encoding-Plattform
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4)
Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZGR3MV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.