Bau des Netzanschluss des Windparks Kallenwald
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bnnetze.de
Adresse des Beschafferprofils: http://bnnetze.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau des Netzanschluss des Windparks Kallenwald
Bauvorhaben: Netzanbindung des Windparks „Kallenwald“ (Eine Windenergieanlage) inklusive Kommunikations-Anbindung an die bestehende Kabeltrasse zwischen dem Windpark „Kambacher Eck“ und dem Umspannwerk „Seelbach“ mittels einer Übergabestation.
77960 Seelbach
Herzustellen ist die Netzanbindung inklusive Kommunikations-Anbindung der Windenergieanlage an die vorhandene Netzverbindung zwischen dem Windpark „Kambacher Eck“ und dem Umspannwerk „Seelbach“. Die Netztrasse ist im Wegeneubau auszuführen. Die Verlegung kann in offener Bauweise mit Kabelpflug oder als Spülbohrung ausgeführt werden. Die Topografie ist Mittelgebirgstypisch (Felshorizont in der Regel spätestens nach 1-1,5 m anstehend) und entsprechend der Höhenlage bewaldet. Der Leistungsumfang beinhaltet sowohl den Bau der Netztrasse und der Kommunikations-Verkabelung, also auch den Bau der Übergabestation und den Anschluss der Windenergieanlage an die Übergabestation selbst. Während der gesamten Bauphase ist eine enge Kooperation und Abstimmung mit dem Windenergieanlagen-Lieferant erforderlich.
Die Netztrasse wird im windparkinternen Weg verlegt (ca. 600 m)
Der Ausführungszeitraum der Verlegung ist mit dem Infrastrukturbau im Mai und Juni 2022 zu synchronisieren.
Beginn der Baustelle: Rodung der Stellflächen und Zuwegungsflächen 1.1.2022
Start der Kabelverlegung Mai/Juni 2022
Fertigstellung Parkinterne Infrastruktur WEA: Ende Juni 2022
Netzanbindung Anlage: Q3/Q4 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bau des Netzanschluss des Windparks Kallenwald
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren/Bewerbungsbogen kann an folgende Adresse unter Angabe/Betreff-Teilnahmeantrag „Netzanschluss Windpark Kallenwald“ – angefordert werden: [gelöscht]
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Ausführung der Maßnahme wäre ohne beschleunigtes Verfahren im Gesamtprojektplan nicht mehr ohne erheblichen Verzug und somit wirtschaftlichen Schaden für das Projekt realisierbar.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs.3, Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Poast (§ 134 Abs. 2 GWB). die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. Ablauf der Teilnahme-bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160Abs. 3, Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannte Frist verwiesen.