Anlagenerneuerung des BHKW Münster Hiltrup Referenznummer der Bekanntmachung: K360/08032022A
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-muenster.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anlagenerneuerung des BHKW Münster Hiltrup
Austausch von 2 BHKW-Modulen und einem Kessel, bestehend aus Demontage der Alt-Aggregate, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Probebetrieb von 2 Stück Gasmotormodulen 100 bis 150 kWel sowie eines Brennwertkessels (ca. 1.300 kWth) und Anlagenperipherie im Auftrag der Stadtwerke Münster GmbH.
BHKW Hiltrup Westfalenstraße 210 48159 Münster
Austausch von 2 BHKW-Modulen und einem Kessel, bestehend aus Demontage der Alt-Aggregate, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Probebetrieb von 2 Stück Gasmotormodulen 100 bis 150 kWel sowie eines Brennwertkessels (ca. 1.300 kWth) und Anlagenperipherie im Auftrag der Stadtwerke Münster GmbH.
BHKW-Module und Kessel sollen ausschließlich mit Erdgas betrieben werden mit der Option H2-ready.
Gemäß den aufgeführten Teilnahmebedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate),
- Bestätigung, dass deutsches Recht gilt,
- Bestätigung, dass die Abwicklung in deutscher Sprache erfolgt.
Ausschlusskriterien:
- es wird ein anderes Recht als das deutsche Recht gefordert.
Angaben und Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, ausgewiesen je Geschäftsjahr,
- Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Lieferungen, die mit der zu vergebenden Lieferung vergleichbar sind,
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung,
- Nachweis der Zahlung von Steuern und Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates,
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist,
- Angaben, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
Ausschlusskriterien:
- vorliegendes oder beantragtes Insolvenzverfahren,
- Unternehmen in Liquidation
Angaben und Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
- Referenzen zu realisierten, vergleichbaren wärmeproduzierenden Kraftwerksanlagen der Leistungsklasse 100-300 kWel der letzten 5 Jahre (mindestens 3 Referenzen sind nachzuweisen),
- Referenzen zu Installationen der Medienkreisläufe an BHKW-Aggregaten in der Leistungsklasse 100-300 kWel der letzten 5 Jahre (mindestens 3 Referenzen sind nachzuweisen),
- Gewerkespezifische Referenzen, BHKW Installationen, der letzten 5 Jahre,
- Anzahl der durch den Projektleiter durchgeführten vergleichbaren Projekte im Bereich wärmeproduzierende Kraftwerksanlagen der Leistungsklasse Heizleistung 200-2 000 kW,
- Anzahl der durch den stellvertretenden Projektleiter durchgeführten vergleichbaren Projekte im Bereich wärmeproduzierende Kraftwerksanlagen der Leistungsklasse Heizleistung 200-2000 kW,
- Angaben zur Vertriebsorganisation / Niederlassungsnetz / Kundendienstvertretungen / technischer Kundendienst/besondere Serviceleistungen in der Bundesrepublik Deutschland,
- Eigenerklärung über die Zertifizierung nach ISO 9001,
- Eigenerklärung über die Zertifizierung nach ISO 45001 oder gleichwertig,
- Eigenerklärung über die Zertifizierung nach ISO14001:2015.
Vertragserfüllungsbürgschaft, Anzahlungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft.
Diese sind für den Auftraggeber kostenlos als unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einreden der §§ 770 und 771 BGB einzureichen. Die Bürgschaften sind nach deutschem Recht von einem deutschen, in der EU zugelassenen Kreditinstitut zu stellen.
Sind den Verdingungsunterlagen zu entnehmen
- deutsches Recht,
- Vertragssprache: deutsch
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende Verfahren läuft zweistufig ab. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Mit dem Teilnahmeantrag, der von den Bewerbern frei formuliert werden kann, hat noch keine Angebotslegung zu erfolgen. Sollten die o. g. Ausschlusskriterien auf einen Bewerber zutreffen, wird dieser von dem weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag muss bis zum in diesem Dokument genannten Zeitpunkt eingereicht werden.
Sämtliche unter "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) In der zweiten Stufe des Verfahrens sind Angebote abzugeben.
Die Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt voraussichtlich im April 2022, die genaue Frist für die Angebotsabgabe wird mit der Bereitstellung der Unterlagen bekanntgegeben.
3) Im Anschluss an den Angebotseingang behält sich der Auftraggeber im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vor, sofort auf das wirtschaftlichste Angebot zuzuschlagen oder mit den Bietern, die bezogen auf das Erstangebot die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben, in weitere Verhandlungen zutreten.
4) Auf Basis der in den Verdingungsunterlagen angegebenen Zuschlagskriterien erfolgt die Zuschlagserteilung.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRJ9VHP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".