S21, PA 1.7, Bauüberwachung (Oberbau, 50Hz), Neubau S-Bahn Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI58176
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.7, Bauüberwachung (Oberbau, 50Hz), Neubau S-Bahn Stuttgart
S21, PA 1.7, Bauüberwachung (Oberbau, 50Hz), Neubau S-Bahn Stuttgart
Stuttgart
22FEI58176 - S21, 1.7, Bauüberwachung (Oberbau, 50Hz), Neubau S-Bahn Stuttgart.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Überwachung der Errichtung des Oberbaus im Bereich S-Bahn-Anbindung im PFA 1.5 (Los S-Bahn).
Die Strecken verlaufen sternförmig aus dem neuen Hauptbahnhof (km 0,0+00) aus. Sie enden im Ast Feuerbach bei km 2,2+67 (Strecke 4805) und Bad Cannstatt bei km 3,0+00 (Strecke 4716). Die km-Angaben der Lose beziehen sich grundsätzlich auf die Baukilometrierung. Die Verwendung der Baukilometrierung ist Vorgabe, die Übersetzung von Bau- in Streckenkilometrierung ist den Planungsunterlagen Oberbau zu entnehmen. Die Bestandsdokumentation des AN ist auf Basis der in Streckenkilometer zu übergeben.
Die Ausschreibung beinhaltet die Überwachung folgender Gewerke bzw. Bereiche der bahntechnischen Ausrüstung:
• Oberbau (Schotter / Feste Fahrbahn)
• gewerkeübergreifende Kabelverlegung
• Montage von Systemteilen der Telekommunikation
• Lieferung und Montage der 50-Hz-Anlagen der DB Netz AG
Der hier beschriebene Teil der Ausschreibung beinhaltet alle Leistungen zur Errichtung des Oberbaus in herkömmlicher Bauweise als Querschwellengleis mit Schotterbettung (n.f. Schotteroberbau) sowie die Erweiterungen des bereits vorhandenen Kabeltiefbaus.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris- Straßburg- Stuttgart -Wien- Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anlage 1 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
- Anlage 2 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
- Anlage 3 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
- Anlage 4 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre.
- Anlage 5 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen.
- Anlage 6 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
- Anlage 7 zum Teilnahmeantrag (durch den Bewerber selbst zu erstellen): Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen in 3 Referenzprojekten der Infrastruktur (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
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Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Abgabe eines Teilnahmeantrages für:
A) Unternehmen, die bei der Deutsche Bahn AG nicht präqualifiziert sind,
B) präqualifizierte Unternehmen mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG.
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Zu A) Die Unternehmen, die nicht präqualifiziert sind, reichen bitte die in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen/Nachweise, gemäß III.1.1), III.1.2) und III.1.3) vollständig als Teilnahmeantrag in folgender Form ein:
— der Teilnahmeantrag besteht aus den geforderten Anlagen und wird vom Bewerber selbst zusammengestellt,
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind als PDF-Dokumente zu erstellen und zu beschriften (z.B. Anlage 1.pdf, Anlage 2.pdf, Anlage 3.pdf, Anlage 4.pdf, Anlage 5.pdf, Anlage 6.pdf, Anlage 7.pdf),
— alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen,
— nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt,
— darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht,
— ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert,
— Formulare werden nicht zur Verfügung gestellt.
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Zu B) Die präqualifizierten Unternehmen (mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG) reichen bitte einen Teilnahmeantrag mit folgenden Präqualifikationsnachweisen ein:
— Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
— Fachbauüberwacher Oberbau
— Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung
Es müssen zwingend die drei Präqualifikationen in den 3 Gewerken nachgewiesen werden. Fehlende Präqualifikationen können durch einen Nachunternehmer (mit Präqualifikationsnachweis ausgestellt durch die Deutsche Bahn AG) ergänzt werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe möglich ist.
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Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen Unternehmen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Die Submission ist nicht öffentlich.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
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Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.