Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]13
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Trockenbauarbeiten
Nürtingen
Trockenbauarbeiten mit ca. 850 m² Metallständerwänden d=125 mm, ca. 250 m² Metallständerwänden d=125 mm F30 und F90, ca. 300m² Installationswände, ca. 300 m² Vorsatzschale, ca. 800 m² Feuchtraumplatten, ca. 100 m² Zementbauplatten, ca. 100 lfm freistehende Wandende, ca. 30 Stk. Türöffnungen, ca. 100 Stk. Wandöffnungen in unterschiedlichen Größen, ca. 35 Stk. Überströmelemente, ca. 25 Stk. verschließen von Wandöffnungen in unterschiedlicher Größe, ca. 300 m² GK-Decke geschlossen, ca. 3.300 m² GK-Decke gelocht, ca. 100 m² GK-Decke vuvo, ca. 3.000 lfm Wandanschluss mit Schattenfuge, ca. 3.050 lfm Übergang Loch- zu geschlossener Decke, ca. 150 Stk. REVI, ca. 200 m² Akustikdecke ballwurfsicher und 275 m² Akustikdecke mit Korrosionsschutz für UK.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(336) Trockenbauarbeiten
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland