Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Esslingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73728
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]13
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-esslingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bodelschwinghschule Nürtingen, Sanierung und Erweiterung mit Neubau Kindergärten
Innenputzarbeiten
Nürtingen
Innenputzarbeiten mit ca. 5.250m² Maschinenputzgips für Innenwände, ca. 350m² Maschinenputzgips für Decken, Brüstungen,
Pfeiler/Stützen/Unterzüge und Leibungen, ca. 700m² Kalk-Zementwandputz für Innenwände, Brüstungen, Pfeiler/Stützen/Unterzüge und Leibungen, ca. 400m² Bauplatten in unterschiedlichen Stärke, ca. 700lfm Bauplatten in unterschiedlichen Streifenbreiten, ca. 250lfm Wand- und Installationsschlitze schließen und anarbeiten, ca. 100Stk. Kleinflächen von ca. 10cm²-1.000cm² verputzen und anarbeiten, ca. 20Stk. Wanddurchbrüche verputzen und anarbeiten, 2.000m² Kantenprofile und ca. 1.250m² Schattenfugenprofil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(335) Innenputzarbeiten
Ort: Pliezhausen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Abgabe derBewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalen-dertagen nach derMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zubeantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland