Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mulchen und Holzhackschnitzeln für einen 12-monatlichen Zeitraum, voraussichtl. Vertragsbeginn 06/2022 mit zwei Verlängerungsoptionen, aufgeteilt auf 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6041
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mulchen und Holzhackschnitzeln für einen 12-monatlichen Zeitraum, voraussichtl. Vertragsbeginn 06/2022 mit zwei Verlängerungsoptionen, aufgeteilt auf 2 Lose
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Mulchen und Holzhackschnitzeln für einen 12-monatlichen Zeitraum, voraussichtlicher Vertragsbeginn 06/2022 mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils 12 Monate, aufgeteilt auf 2 Lose
Lieferung von Kiefernmulch und Spielplatzmulch
Bielefeld
siehe Vergabeunterlagen
Zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
Lieferung von Holzhackschnitzeln
Bielefeld
siehe Vergabeunterlagen
Zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
Erklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Erklärung, dass das Unternehmen gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist und man sich nicht in Liquidation befindet.
Erklärung, dass gegen das Unternehmen keine strafrechtlichen Verurteilungen gem. der in §§ 123 und 124 GWB in Verbindung mit § 42 VgV formulierten Tatbestände vorliegen.
Auf besondere Anforderung sind vor Vertragsabschluss
-weitere Nachweise (gültige Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister) durch Bescheinigungen der zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedsstaates - nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist - beizubringen.
Dem Angebot ist eine Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen mit Angabe des Gesamtumsatzes aus dem Jahr 2020 oder eines vergleichbaren Geschäftsjahres, dass nicht länger als fünf Jahre zurückliegt (Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) beizufügen. Der Gesamtumsatz muss mindestens das Gesamtvolumen der hier ausgeschriebenen Leistung und der maximalen Vertragslaufzeit des angebotenen Loses betragen. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Fragenkatalog muss zwingend ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden, da das Angebot sonst nicht gewertet werden kann.
Der angebotene Spielplatzmulch, Kiefer, 20 - 80 mm und die angebotenen Holzhackschnitzel für Spielplätze muss dem Prüfzeugnis gem. DIN EN 1176 entsprechen, der aktuelle Nachweis ist auf besondere Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen. Von Bietern aus anderen Mitgliedsstaaten sind jeweils vergleichbare Nachweise in deutscher Sprache vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gesamtleistung besteht aus zwei Losen. Es können kann auch ein Angebot für ein einzelnes Los abgegeben werden.___
Wesentliche Zahlungsbedingungen siehe § 17 VOL/B___ Gemäß § 7a des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW (EGovG NRW) können Rechnungen auch elektronisch mit dem XRechnungs-Standard übersandt werden. Dabei stellt die XRechnung ein strukturiertes elektronisches Format auf XML-Basis dar. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link https://vergabe.nrw.de/wirtschaft/e-rechnung-nrw
Sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird übersenden Sie Rechnungen in dem neuen strukturiertem X-Rechnungs-Format ausschließlich an die E-Mail Adresse:
[gelöscht], als Leitweg-ID für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld verwenden Sie bitte: 05711-32002-64
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9VYR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind