Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) FFW Jülich, Löschgruppe Güsten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/02 L
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.juelich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10) FFW Jülich, Löschgruppe Güsten
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10
Fahrgestell mit feuerwehrtechnischem Aufbau
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Jülich 52428 Jülich
Lieferung HLF 10, Fahrgestell mit feuerwehrtechnischem Aufbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 521 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDBYZWH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.