Softwaresystem zum Management von Complianceanforderungen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bafin.de/dok/7845914
Abschnitt II: Gegenstand
Softwaresystem zum Management von Complianceanforderungen
Der Auftraggeber beabsichtigt die Lizenzierung und Einrichtung eines Softwaresystems zur elektronischen Unterstützung der Meldung, Überwachung und Kontrolle von Compliance-Anforderungen.
Bonn
Die zu beschaffende Software soll durch Konfigurationen an die Anforderungen der Auftraggeberin angepasst werden können. Im Wesentlichen soll die Software die Meldung, Prüfung und Überwachung privater Finanzgeschäfte (die nach § 11 a FinDAG meldepflichtig sind) gewährleisten und Unterstützungsprozesse für vergleichbare Compliance-Themen, wie z.B. die Meldung von Geschenken und Nebentätigkeiten, zwingend abbilden können. Ferner ist es zwingend, dass die Software das Thema barrierefreie Nutzung in den Leistungsprozessen bereits berücksichtigt. Des Weiteren sollen Dienstleistungen beauftragt werden, um die Software zu installieren, diese anhand der Bedürfnisse der Auftraggeberin zu konfigurieren, zu testen, Mitarbeiterschulungen durchzuführen und behördenweit produktiv zu setzen. Kundenservice und technischer Support sind zwingend in deutscher Sprache zu den üblichen Arbeitszeiten (Ortszeit) zu leisten. Es handelt sich nicht um ein Entwicklungsprojekt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Zulässigkeit der Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb ergibt sich gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV, weil zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. In Vorbereitung der Beschaffung wurden die in Betracht kommenden Anbieter von Compliance-Softwarelösungen auf ihre Leistungsfähigkeit in einem RfI-Prozess untersucht und anhand des vorab erstellten Kriterienkataloges bewertet. Diese Prüfung des Marktumfeldes ergab, dass mehrere Softwarelösungen einen ähnlich großen Funktionsumfang liefern, jedoch nur drei Anbieter in der Lage sind, zeitlich unmittelbar technischen Support in deutscher Sprache zu leisten. Es hat sich zudem gezeigt, dass darüber hinaus nur der Anbieter b-next derzeit das Thema barrierefreie Nutzung in den Leistungsprozessen der Compliance-Software berücksichtigt, indem die Software entsprechende Browser-Funktionen unterstützt und das Layout der Schriftgröße durch den Anwender individuell angepasst werden kann. b-next ist damit der einzige Anbieter, der mit seinem Leistungspaket die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Muss-Anforderungen des Bedarfsträgers erfüllt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32501
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.b-next.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse: http://www.bafin.de