Sanierung der Schulgebäude des Berufskollegs Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3, 50678 Köln, Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0253-26-3 (1. Stufe)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Schulgebäude des Berufskollegs Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3, 50678 Köln, Projektsteuerungsleistungen
Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO § 2 gemäß Schriftenreihe Nummer 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement", Stand 2020, Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 3-5 sowie Teilleistungen der Projektstufen 1 und 2, inklusive Einarbeitung in die Ergebnisse der Leistungsphasen 1-3, für die Sanierung der Schulgebäude und der Werkstatthalle des Berufskollegs Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3 in 50678 Köln einschließlich der zu errichtenden Interimsgebäude.
Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und zwingend zu beachten.
Projektsteuerungsleistungen für die Sanierung der Schulgebäude des Berufskollegs Ulrepforte Ulrichgasse 1-3 50678 Köln
Leistungen der Projektsteuerung in Anlehnung an das Leistungsbild der AHO § 2 gemäß Schriftenreihe Nummer 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" der AHO-Fachkommission "Projektsteuerung/Projektmanagement", Stand 2020, Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 3-5 sowie Teilleistungen der Projektstufen 1 und 2, inklusive Einarbeitung in die Ergebnisse der Leistungsphasen 1-3, für die Sanierung der Schulgebäude und der Werkstatthalle des Berufskollegs Ulrepforte, Ulrichgasse 1-3 in 50678 Köln einschließlich der zu errichtenden Interimsgebäude.
Auftraggeber und Bauherr:
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln betreibt als eigenbetriebsähnliche Einrichtung auf dem Gebiet des Facility-Managements städtischer Immobilien ein modernes Immobilienmanagement. Neben der Hauptaufgabe, der wertschöpfenden Immobilienbewirtschaftung, leistet sie für andere städtische Dienststellen qualifizierten Service rund um die Immobilie, insbesondere auch bei Planung, Ausführung und Management von Neubaumaßnahmen sowie die Instandhaltung und Sanierung von städtischen Gebäuden und Schulgebäuden.
Im Rahmen dieser Tätigkeit sollen die unten im Weiteren beschriebene Baumaßnahme Sanierung der Schulgebäude durchgeführt und begleitet werden.
Der Schulstandort liegt an der Ecke zwischen der Ulrichgasse und Kartäuserwall und wird von dem Berufskolleg für Bau- und Holztechnik mit circa 2000 Schülerinnen (BK 11) sowie einem Berufskolleg für Druck- und Medientechnik mit circa 1700 Schülerinnen genutzt.
Geplante Maßnahme
Auf dem oben genannten Schulgelände befinden sich neun Einzelgebäude die jeweils einem der beiden Berufskollegs zugeordnet sind. Das ganze Ensemble steht unter Denkmalschutz. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Schulgebäude des Berufskollegs für Bau- und Holztechnik, das derzeit vier der acht Gebäude nutzt.
Das Hauptgebäude mit Anbau sowie eine Werkstatthalle werden unter Denkmalauflagen saniert, ein kleines Nebengebäude, die ehemalige Spritzlackiererei wird im Rahmen dieser Baumaßnahme abgerissen. Die bereits instandgesetzten Lagerschuppen bleiben unverändert in Nutzung.
Das gesamte Gebäudeensemble wurde Anfang der 50er Jahre erbaut und Ende der 60er Jahren um zwei Anbauten erweitert.
Zielvorstellungen des Bauherrn:
Die genannten Maßnahmen sind unter Einhaltung des Budgets sowie unter der Prämisse der standortspezifischen und denkmalpflegerischen Anforderungen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes zu realisieren. Die Entwurfsplanung für das Hauptgebäude ist abgeschlossen, die Entwurfsplanung für die Werkstatt ist noch in Bearbeitung.
Bei der Planung wurden sowohl auf das aktuelle pädagogische Konzept der Schule als auch auf die Bedeutung der Schulanlage (Ensemblewirkung, Adressbildung) als Baudenkmal berücksichtigt. Die Schule wie auch die untere Denkmalbehörde ist bisher in die Abstimmung zur Planung zwischen Bauherrn und Planern einbezogen worden, um die nutzerspezifischen Anforderungen optimal umsetzen zu können. Weitere Schwerpunkte der Planung sind die Herstellung von Barrierefreiheit, das Integrieren der technischen Gebäudeausrüstung für die Werkstätten in der Werkhalle, und der Ausbau der Fachräume im Anbau sowie die Gewährleistung des baulichen Brandschutzes.
Die Anwendung der vom Rat der Stadt Köln festgelegten Wärmeschutz-Standards, die teilweise über die Vorgaben der GEG (in der jeweils gültigen Fassung) hinausgehen, wird unter Vorbehalt von Wirtschaftlichkeit, Folgekosten und im Falle von bestehendem Denkmalschutz durch die untere Denkmalbehörde im Einzelfall entschieden.
Die in den Energieleitlinien der Stadt Köln festgelegten Anforderungen zum Beispiel an die technische Gebäudeausstattung bei öffentlichen Bauten sind zu erfüllen.
Die gesetzlichen Vorgaben sind, in jedem Fall, einzuhalten.
Die Auflagen zum Denkmalschutz werden fortlaufend mit der unteren Denkmalbehörde abgestimmt.
Mit dem Vertragsabschluss wird zunächst die Projekteinarbeitung in die Ergebnisse der Leistungsphasen 1-3 für OPL, TGA und TWP, die Projektstufe 3 sowie Teilleistungen der Projektstufen 1 und 2 beauftragt.
Der Auftraggeber kann die Leistungen der Projektstufe 4 nach dem Abschluss der Projektstufe 3 abrufen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der Projektstufe 4.
Die derzeitige Projektplanung sieht eine Bauausführung in 3 Bauabschnitten und einer Bauzeit von insgesamt 48 Monaten vor.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Der Honorarvertragsentwurf wird vor der Verhandlung den jeweiligen ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Für das Bauvorhaben wurde ein Gesamtkostenrahmen von circa 30 Millionen Euro (netto) für die Kostengruppen 200-700 (ohne 710 und 760) ermittelt.
Der Beginn der Projektbearbeitung ist vorgesehen unmittelbar nach Vertragsabschluss. Geplante Vertragslaufzeit: 66 Monate sowie eine weitere Begleitung beim Projektabschluss.
Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und zwingend zu beachten.
Eine Projektlaufzeitverlängerung über die geplanten 66 Monate hinaus ist beim Bauen im Bestand aufgrund von Unvorhersehbarkeiten während der Bauausführung und aufgrund der bei diesem Projekt ehe knapp bemessenen Projektlaufzeit im Rahmen des Möglichen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend.
Die Bewertung der drei Referenzprojekte erfolgt nach folgender Aufstellung - (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
Wertungskriterien für die Projektsteuerung der drei Referenzprojekte:
- Größenordnung der drei vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt größer/gleich 20 Millionen Euro (netto) für die anrechenbaren Kosten für die Projektsteuerung nach DIN 276-1 (KG 200-700) oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppe), insgesamt maximal 30 Punkte. Bei Projekten die kleiner sind als 20 Millionen Euro (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung von 10 Millionen Euro (netto) gemäß der Forderung unter der Technischen Leistungsfähigkeit.
- Referenzprojekte Bildungsbau, für die die Leistungen der Projektsteuerung erbracht wurden (ein Projekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 10 Punkte für zwei Projekte, 20 Punkte für drei Projekte)
- Referenzprojekte Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude (ein Projekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 10 Punkte für zwei Projekte, 20 Punkte für drei Projekte)
- Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden (ein Projekt: 0 Punkte, da Mindestanforderung, 5 Punkte für zwei Projekte, 10 Punkte für drei Projekte)
Maximal sind 80 Punkte erreichbar für die Wertungskriterien.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
1. Stufe: Projekteinarbeitung: Einarbeitung in die Ergebnisse der Leistungsphasen 1-3
2. Stufe: Projektstufe 3 sowie Teilleistungen der Projektstufen 1 und 2
Mit dem Vertragsabschluss wird die Projekteinarbeitung, die Projektstufe 3 sowie Teilleistungen der Projektstufen 1 und 2 beauftragt.
Der Auftraggeber kann die Leistungen der Projektstufe 4 nach dem Abschluss der Projektstufe 3 abrufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf der Projektstufe 4.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage zu den Vergabeunterlagen) zu verwenden.
1. Eigenerklärung zum Jahresgesamtumsatz und zum Netto-Jahresumsatz des Bewerbers für Dienstleistungen in den Bereichen Projektsteuerung und Projektleitung bezogen auf die letzten drei Jahre 2019, 2020 und 2021 gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 4 VgV. Liegt der Jahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vor, so reicht eine Prognose.
2. Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 1 VgV
3. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Absatz 4 Nummer 2 VgV oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers beziehngsweise Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
Zu 2.: Vorlage einer Bankerklärung bezogen auf den hierzu erteilenden Auftrag.
Zu 3.: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall in Höhe von Euro 3 Millionen für Personen- und in Höhe von Euro 3 Millionen für Sach- und sonstige Schäden (2-fach maximiert pro Versicherungsjahr)
1.Nachweis von Referenzprojekten hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang in vergleichbarer Aufgabenstellung gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV: Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei einseitig bedruckten DIN A4-Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angabe der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner (mit Telefonnummer, Adresse und E-Mail-Adresse), Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten und Angabe der vollständig bearbeiteten Projektstufen sowie der Honorarzone (Objektplanung).
2. Personelle Ausstattung: Erklärung gemäß § 46 Absatz 3 Nummer 8 VgV zur Zahl und Qualifikation der in den letzten drei Jahren (2019, 2020 und 2021) beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
Zu 1. Referenzen:
Mindestens drei Referenzprojekte in vergleichbarer Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a) Honorarzone III für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI,
b) Fertigstellung der Projekte nicht vor dem Jahr 2014 (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme). Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2014 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2,
c) Größenordnung mindestens Euro 10 Millionen netto Gesamtkosten (Kostengruppe 200-700 ohne 710 und 760 nach DIN 276-1) oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen,
d) Mindestens ein Referenzprojekt Bildungsbau,
e) Mindestens ein Referenzprojekt Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude,
f) Mindestens ein Referenzprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber,
g) Die wesentlichen Grundleistungen der Handlungsbereiche A (Organisation, Information, Koordination und Dokumentation), B (Qualitäten und Quantitäten), C (Kosten und Finanzierung) und D (Termine, Kapazitäten und Logistik) gemäß § 2 AHO-Schriftenreihe Nummer 9, Stand 2014, für die Projektstufen 2 bis 5 müssen durchgängig erbracht worden sein.
Zu 2. Personal:
In den letzten drei Jahren (2019, 2020 und 2021) müssen jährlich mindestens folgende Zahlen an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Führungskräften erreicht worden sein:
a) Mindestens zwei Personen mit der Qualifikation Studium mit Abschluss Diplom-Ingenieur, Architekt/Bauingenieur oder vergleichbar und mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren.
Sämtliche Nachweise sind in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCX0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU