Umzugsdienstleistungen für den BildungsCampus Neuenhof Referenznummer der Bekanntmachung: ZV16/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugsdienstleistungen für den BildungsCampus Neuenhof
Umzugsdienstleistungen für den BildungsCampus in Siegburg, Schulzentrum Neuenhof, Zeithstr. 72.
53721 Siegburg
Die Kreisstadt Siegburg beabsichtigt den Bildungscampus Neuenhof (im folgenden Text und allen Anlagen BCN genannt) an der Zeithstraße 72 in den nächsten Jahren zur sanieren, zu modernisieren und zu erweitern. Der gesamte Komplex umfasst ca. 14.300 qm Bruttogrundfläche Schulgebäude und ca. 3.100 qm Sporthalle/Mensa.
Im Zuge der anstehenden Sanierung und Erweiterung des Schulzentrums ist eine temporäre Auslagerung in mobile Raumanlagen erforderlich.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Umzug des Verwaltungstraktes und der OGS 13+ (im Folgenden Text und weitern Anlagen BCN genannt), in die Mitte 2022 auf dem Gelände des Schulzentrums zur Verfügung stehenden Mobilraumanlagen. Parallel hierzu soll außerdem die VHS Rhein-Sieg (im Folgenden Text und weitern Anlagen VHS genannt) mit den folgenden Einrichtungen Verwaltung/Schulungsräume und der Musikschule aus dem Ausgangsgebäude in die Mobilraumanlage einziehen. Der Theaterschatz e.V. muss ebenfalls aus dem VHS-Studienhaus in Lagercontainer sowie in ein weiteres noch zu benennendes Gebäude im Umkreis von 10 Km (Raum Siegburg) umziehen. Weiter sind die Rückumzüge der VHS, Musikschule und vom Theaterschatz e.V. in die dann sanierten Ausgangsräumlichkeiten des VHS-Studienhaus Bestandteil der Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 GWB abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied), auf beigefügtem Vordruck 521 EU "Eigenerklärung zur Eignung".
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Nachweis über geleistete Steuerzahlungen vom zuständigen Finanzamt
- Nachweis über geleistete Sozialabgaben durch einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder den entsprechenden Sozialversicherungsträge
Einreichung von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Aufträge aus den vergangenen 3 Geschäftsjahren (ab 2018). Je Referenz sind mindestens ein Umzugsvolumen von 2.000 m2 und ein Auftragswert von mind. [Betrag gelöscht]EUR netto nachzuweisen.
Gesamtumzugsvolumen: mindestens 2.000 m2
Auftragswert: mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
Im Auftragsfall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
53721 Siegburg, Am Turm 30
Zur Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebotswertung:
Angebotspreis 70 %.
Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebotspreis erhält für sein Angebot 70 Prozent. Die anderen Mitbieter erhalten im Verhältnis der Abweichung (gerundet auf zwei Kommastellen) ihres Angebots vom Mindestangebot entsprechende Abzüge.
Durchführungskonzept: 30 %
Jedes Unterkriterium wird mit max. 10, 30 bzw. 50 Punkten bewertet. Jeder Punkt entspricht 0,2 Prozent. Unterkriterien:
- Durchführungskonzept Umzugsdurchführung und Entsorgung (max. 50 Punkte)
- Umzugsplanung und Projektleitung (max. 50 Punkte)
- Personal, Qualifikation, Ausbildung und Schulung (max. 30 Punkte)
- Transporttechnik und Fahrzeugeinsatz (max. 10 Punkte)
- Packmittel Informationsblätter (max. 10 Punkte)
Die detaillierte Bewertung ist im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 28 aufgeführt.
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Hierzu ist
das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt zu verwenden.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben.
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen
Stellen bestätigen zu lassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YYCR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen ber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]