Vreden - Ausschreibung des freigestellten Schulverkehrs
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48691
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
Vreden - Ausschreibung des freigestellten Schulverkehrs
Für die Stadt Vreden wird der freigestellte Schulverkehr ausgeschrieben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schüler:innen im freigestellten Schulverkehr mit Bussen zu und von Grundschulen und weiterführenden Schulen in Vreden.
Dies erfolgt in zwei Losen:
Los 1:
Schulbusbeförderung Vreden und Bauerschaften;
Schulbusbeförderung Stadtlohn, Südlohn, Oeding;
Los 2:
Taxibeförderung Gronau, Ahaus, Heek, Nienborg, Vreden und Bauerschaften;
Taxibeförderung Borken, Velen, Heiden, Ramsdorf, Burlo, Rhede
Schulbusbeförderung Vreden und Bauernschaften; Schulbusbeförderung Stadtlohn, Südlohn, Oeding
Vreden
Los 1:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Vreden. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück.
-Schulbusbeförderung Vreden und Bauerschaften
-Schulbusbeförderung Stadtlohn, Südlohn, Oeding
Der Vertrag automatisch um zwei weitere Jahre verlängert, sofern dieser nicht bis spätestens 31.12. des Vorjahres vor dem Vertragsablauf gekündigt wird.
Taxibeförderung Gronau, Ahaus, Heek, Nienborg, Vreden und Bauerschaften; Taxibeförderung Borken, Velen, Heiden, Ramsdorf, Burlo, Rhede
Vreden
Los 2 Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen im freigestellten Schulverkehr in der Stadt Vreden. Es handelt sich dabei um Fahrten zu den Schulen und zurück.
-Taxibeförderung Gronau, Ahaus, Heek, Nienborg, Vreden und Bauerschaften
-Taxibeförderung Borken, Velen, Heiden, Ramsdorf, Burlo, Rhede
Der Vertrag automatisch um zwei weitere Jahre verlängert, sofern dieser nicht bis spätestens 31.12. des Vorjahres vor dem Vertragsablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister;
Kleinunternehmen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen, haben die Gewerbeanmeldung (inkl. eventueller späteren Änderungen) vorzulegen
- Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Eigenerklärung Ausschlussgründe;
- Erklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet und Erklärung darüber, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
-Eigenerklärung Mindestlohngesetz;
-Eigenerklärung Korruption
-Ausgefülltes Referenzformular gemäß den Bewerbungsbedingungen
-Eigenerklärung Personalqualifikation
-Bericht der letzten Hauptuntersuchung der offiziellen technischen Überwachungsorganisation z.B. TÜV, Dekra etc. für exemplarisch für 1 untersuchtes Fahrzeug.
Ist das Unternehmen berechtigt eine Eigenüberwachung gemäß § 29 Straßenverkehrszulassungsverordnung (STVZO) durchzuführen, so werden diese anerkannt.
In diesem Fall ist exemplarisch 1 Berichte eines untersuchten Fahrzeuges in Kopie sowie eine Kopie der Anerkennung beizufügen.
Soweit der einzusetzende Bus noch angeschafft wird, muss der Bericht spätestens zum Vertragsschluss vorgelegt werden.
Der Bewerber hat die "Eigenerklärung Ausschlussgründe" gemäß Formular 521 mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung betrifft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter oder Bietervertreter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]