HPK DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V. Referenznummer der Bekanntmachung: RVE-005-37-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
HPK DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V.
HPK DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V.
HPK Regenbogen
Beförderungsregion: Ibbenbüren und Ortsteile Püsselbüren, Dickenberg, Dörenthe, Laggenbeck, Uffeln
Werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen des
DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V..
Die Beauftragung umfasst die Beförderung in der
Beförderungsregion wohnender vom Auftraggeber benannten
Kinder, die Fahrdienstorganisation sowie das
Beschwerdemanagement.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern er
nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der
Vertrag endet spätestens am 31.07.2027.
Auftraggeber ist der DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V. in Ibbenbüren. Der LWL schreibt lediglich im Namen und Auftrag für den
Auftraggeber aus.
HPK Die kleinen Strolche
Beförderungsregion: Lengerich, Lienen, Ladbergen, Emsdetten, Greven, Tecklenburg, Saerbeck
Werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen des
DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V..
Die Beauftragung umfasst die Beförderung in der
Beförderungsregion wohnender vom Auftraggeber benannten
Kinder, die Fahrdienstorganisation sowie das
Beschwerdemanagement.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern er
nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der
Vertrag endet spätestens am 31.07.2027.
Auftraggeber ist der DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V. in Ibbenbüren. Der LWL schreibt lediglich im Namen und Auftrag für den
Auftraggeber aus.
HPK Abenteuerland
Beförderungsregion: Ladbergen, Lengerich, Emsdetten, Greven, Tecklenburg, Lienen, Saerbeck
Werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zu
Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen des
DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V..
Die Beauftragung umfasst die Beförderung in der
Beförderungsregion wohnender vom Auftraggeber benannten
Kinder, die Fahrdienstorganisation sowie das
Beschwerdemanagement.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 12 Monate, sofern er
nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der
Vertrag endet spätestens am 31.07.2027.
Auftraggeber ist der DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V. in Ibbenbüren. Der LWL schreibt lediglich im Namen und Auftrag für den
Auftraggeber aus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben
(Vordruck in den Vergabeunterlagen):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen,
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser
Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB
aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen.
Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere
Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer
separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs.1MiLoG nicht vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft
einzureichen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren
abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf
seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am
Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter
getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende
Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der
eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für
den Bieter gefordert werden.
1) In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) ist der Gesamtumsatz insgesamt und im
Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei
Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018) anzugeben.
2) Es ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) abzugeben, dass er/sie bei
Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko
der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
In Form einer Eigenerklärung (Vordruck in den
Vergabeunterlagen) sind folgende Angaben zu machen:
1) Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp,
Anzahl der Plätze - getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz-,
Baujahr und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder
Neuanschaffung).
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft
werden müssen, ist dieses zubenennen. Darüber hinaus ist
darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum
Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des
Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die
Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der
Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu
erläutern.
2) Angabe von Referenzen aus dem Bereich "Beförderung von
Menschen mit Behinderung".
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und
der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation
durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit der
ausgeschriebenen Leistung sein.
3) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss im Besitz einer
gültigen Genehmigung zur gewerblichen Personenbeförderung
gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor
Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Das Fahrpersonal (Fahrerin/Fahrer) muss eine gültige
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder die Führerscheinklasse D
bzw. D1 besitzen.
Gemäß § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische
und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Falle
nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen
Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Es sind besondere Vertragsbedingungen gemäß Vertrag (siehe
Vergabeunterlagen) und die Besonderen Vertragsbedingungen
gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW einzuhalten.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft verpflichtet sich zur
Geheimhaltung von Berufsgeheimnissen nach § 203
Strafgesetzbuch (StGB).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt die Vergabe im
Namen und im Auftrag des DRK Kreisverband Tecklenburger Land e.V.
als Träger der o.g. Einrichtung durch.
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur
Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Datei
"A.2_Kalkulationsgrundlagen" verschlüsselt und mit einem
Zugangscode versehen, welcher nur auf Anforderung zur
Verfügung gestellt wird. Die Anforderung ist mit dem den
Vergabeunterlagen beiliegenden Vordruck per E-Mail an die im
Vordruck benannte Ansprechperson unterzeichnet
einzureichen. Erst nach Erhalt der entsprechenden Bestätigung
(Erklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen) wird der Zugangscode für diese
Kalkulationsgrundlagen zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem
Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom
Auftraggeber vor der Auftragsvergabe eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Vergabe können in
elektronischer Form bis zum 15.03.2022 gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.