Neues NRW.BANK-Gebäude Düsseldorf - Küchentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-012-VgV-KÜ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neues NRW.BANK-Gebäude Düsseldorf - Küchentechnik
VgV-Verfahren "Neues NRW.BANK-Gebäude Düsseldorf" in Düsseldorf.
Vergabe von Fachplanungsleistungen der Küchentechnik für die Leistungsphasen 1-9 (inkl. Besondere Leistungen).
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Vergabeverordnung (VgV).
Neues NRW-BANK-Gebäude Düsseldorf Haroldstraße 5 40213 Düsseldorf
An der Haroldstraße 5 in Düsseldorf soll ein Gebäude für die NRW.BANK und ein Gebäude für das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit weiteren Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen entstehen. Das für die beiden Bauvorhaben zu trennende und derzeit mit dem ehemaligen Innenministerium bebaute Baugrundstück befindet sich in der Landeshauptstadt Düsseldorf südlich der Innenstadt im Stadtteil Unterbilk und ist Teil des Regierungsviertels der nordrhein-westfälischen Landesregierung.
Gegenstand der hier zu vergebenen Leistungen der Beratungsleistungen Bauphysik und Energieberatung ist ausschließlich das Neubauvorhaben der NRW.BANK. Dem Verfahren vorangegangen ist ein städtebaulicher Wettbewerb für das gesamte Grundstück Haroldstraße 5, dessen Siegerentwurf die Grundlage für die Bearbeitung in den ausgelobten hochbaulichen Realisierungswettbewerben für die jeweils auf einem Teilgrundstück geplanten beiden Bauvorhaben des BLB NRW und der NRW.BANK bildet.
Die voraussichtlich zu realisierende oberirdische BGF beträgt für die NRW.BANK etwa 50.000 m². Zusätzlich soll für die NRW.BANK eine Tiefgarage mit 650 bis 750 Parkplätzen vorgesehen werden. Neben Büroflächen für ca. 1.400 Arbeitsplätze sollen zentrale Bereiche entstehen, die auch als Veranstaltungsfläche genutzt werden. Dazu gehören auch ein Empfangsbereich, ein Bistro und ein Betriebsrestaurant. Das Gebäude soll flexibel für verschiedene Bürokonzepte einteilbar sein und eine hohe Umnutzungsfähigkeit aufweisen.
Darüber hinaus ist sich die NRW.BANK ihrer Verantwortung für künftige Generationen bewusst und räumt den Aspekten des Klimaschutzes sowie des nachhaltigen Bauens einen besonderen Stellenwert ein. Wesentliches Planungsziel ist daher die Erreichung einer Zertifizierung nach dem Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen in der höchsten Auszeichnungsstufe "DGNB-Platin".
Die für die Nutzer Landesregierung NRW und NRW.BANK entstehenden Gebäude sollen auf jeweils einem verbindenden Gebäudesockel links und rechts des Durchstichs, der den Übergang von den großmaßstäblichen Baukörpern zu einem kleinteiligen menschlichen Maßstab im Erdgeschoss bildet, errichtet werden. Die Sockel sollen intensive Begrünungen erhalten und mit ihren Fassaden die Aktivierung der Haroldbucht unterstützen. Auf den Sockeln sollen jeweils ein Hochhaus und ein niedrigeres Gebäude entstehen. Die Hochhäuser sollen mit den Höhenfestlegungen von maximal 107,0 m (Landesregierung NRW) bzw. 99,0 m (NRW.BANK) [Angaben über Straßenoberkante] geplant werden, die niedrigeren Bauten sollen als Atriumhäuser mit den Höhenfestlegungen von maximal 54,0 m (Landesregierung NRW) bzw. 43,0 m (NRW.BANK) konzipiert werden. Die Dachflächen sollten in einer deutlich wahrnehmbaren Schräge ausgeführt werden. Die aufstehenden Gebäudeteile wurden im städtebaulichen Wettbewerb als auf zwei rechten Winkeln, die zueinander verdreht Prismen mit trapezförmigen Grundflächen bilden, konzipiert. Das so entwickelte formale Regelwerk mit seiner skulpturalen Zeichenhaftigkeit lässt sie als 'Familie' im Stadtraum erscheinen.
Um die angestrebte DGNB-Zertifizierung in der höchsten Auszeichnungsstufe "Platin" zu ermöglichen, wurden die vorentwurfsrelevanten Kriterien der Zertifizierung bereits im Rahmen des Wettbewerbs vorgegeben. Der Bieter hat hierzu die Vorgaben der Auslobung sowie die der DGNB-Zielvereinbarungstabelle einzuhalten und nachzuweisen. Weiterhin obliegt ihm die Mitwirkung an Besprechungen, Zuarbeiten, etc. an der DGNB-Zertifizierung.
Auftragsgegenstand sind die Grundleistungen inkl. Besonderer Leistungen der LPH 1-9 in Anlehnung an die HOAI 2021 der Küchentechnik.
Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten.
Ergibt die Prüfung der Eignung der Bewerber anhand der einzureichenden Angaben und Unterlagen, dass mehr geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, als zur Angebotsphase aufgefordert werden sollen, so trifft die Auftraggeberin eine Auswahl von 5 Bewerbern nach folgenden Oberkriterien (in Klammern: Gewichtung):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags (10,00 %)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
- Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Beschäftigter im Tätigkeitsbereich des Auftrags (10,00 %)
- Selbstausführung der Fachplanungsleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags Küchentechnick (20,00 %)
- Referenzen für die Fachplanungsleistungen Küchentechnik: 3 Referenzen (jeweils 20,00 %).
Eine detaillierte Matrix der Auswahlkriterien mit näheren Erläuterungen liegt den Teilnahmeunterlagen bei. Kann die Auswahl von 5 Bewerbern wegen Punktgleichheit nicht aufgrund der erfolgten Bewertung getroffen werden, entscheidet das Losverfahren. Dies ist bspw. der Fall, wenn mehr als 5 Bewerber die gleiche Höchstbewertung erlangen oder 2 Bewerber mit gleicher Punktzahl an 5. Stelle liegen. Wird die Anzahl von 5 Bewerbern, die mindestens zu Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich die Auftraggeberin vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 5 Bewerbern fortzuführen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu vergeben:
Erste Stufe: Leistungsphasen 1-4 nach HOAI 2021.
Zweite Stufe: Leistungsphasen 5-7 nach HOAI 2021.
Dritte Stufe: Leistungsphase 8 nach HOAI 2021.
Vierte Stufe: Leistungsphase 9 nach HOAI 2021.
Ein Anspruch des Beraters auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Rückfragen zum Bewerbungsverfahren werden bis 6 Kalendertage vor Bewerbungsschluss aufgenommen und inkl. deren Beantwortung elektronisch anonymisiert zur Verfügung gestellt. Weitere Unterlagen sind in den bereitgestellten Unterlagen verfügbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines von der Auftraggeberin vorgegebenen Bewerberformulars folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Nachweis zur Befähigung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" gem. §46 Abs.3, Nr. 6 VgV i. V. m. § 75 VgV als Kopie.
2. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 Abs. 1, Abs. 4, 124 Abs. 1 GWB, zur Unabhängigkeit von Liefer- und Ausführungsinteressen gem. § 73 Abs. 3 VgV.
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines von der Auftraggeberin vorgegebenen Bewerberformulars folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Küchentechnik).
2. Nachweis über das Bestehen einer aktuell gültigen Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1, Nr. 3 VgV, nicht älter als 6 Monate, als Kopie.
Durchschnittlicher Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Küchentechnik) von mind. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines von der Auftraggeberin vorgegebenen Bewerberformulars folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Beschäftigter der letzten drei Jahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor oder Master (FH, Uni) of Arts/of Science/of Engineering der Fachrichtungen der zu beplanenden Anlagengruppe, sowie Meister, Techniker, Zeichner).
2. Selbstausführung der Fachplanung im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Küchentechnik).
3. Angabe von mind. 1 Referenz (bewertet werden bis zu 3 Referenzen) für vergleichbare Fachplanungsleistungen Küchentechnik für ein Gebäude.
- Zeitraum der Leistungserbringung: Für die Referenzobjekte, bezogen auf die letzten 15 Jahre rückgerechnet ab dem Tag der Einreichung des Teilnahmeantrages, muss mindestens eines vollständig abgeschlossen sein (in Betrieb) und für alle weiteren muss mindestens die Baugenehmigung erteilt worden sein.
- Bautyp: Bei mindestens einer Referenz muss es sich um einen Neubau handeln.
- Baukosten: Jede Referenz muss ein Investitionsvolumen im Bereich Küchentechnik (ALG 7 der HOAI Technische Ausrüstung) von mind. 1,0 Mio. EUR brutto aufweisen.
- Leistungsphasen: Mit den 3 eingereichten Referenzen muss außerdem in der Summe nachgewiesen werden, dass die HOAI-Leistungsphasen 1-3 und 5-8 für die Küchentechnik ALG 7 abgeschlossen wurden.
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: Alle 3 Referenzobjekte müssen Gebäude sein.
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert (sollten die Mindestdeckungssummen inkl. Maximierung nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall). Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss dieser sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines von der Auftraggeberin vorgegebenen Bewerberformulars um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerberformular steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und dem Großteil der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
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2. Die Vergabeunterlagen stehen bereits vollständig zur Verfügung. Die Auftraggeberin behält sich Änderungen der Vergabeunterlagen vor.
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3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
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4. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
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5. Der Bewerber hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Teilnahmeanträgen vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bewerber an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu die Auftraggeberin zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D9L9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland