Neubau Kindergarten Haigerloch-Weildorf - Objektplanung und Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2022-0002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haigerloch
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72401
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.haigerloch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindergarten Haigerloch-Weildorf - Objektplanung und Freianlagen
Neubau Kindergarten Haigerloch-Weildorf - Objektplanung und Freianlagen
Haigerloch, Landkreis Zollernalbkreis
Die Stadt Haigerloch plant den Neubau eines Kindergarten in Haigerloch-Weildorf. Für die Maßnahme werden Objektplanungsleistungen gem § 34 HOAI und § 39 HOAI, voraussichtlich Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI erforderlich.
Diese werden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit
ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Bieterpräsentationen
und Konzeptstudie (inhaltliche Aufgabenstellung)
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise
Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf
Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor die Bauleitung
regional einzufordern.
Gemäß Teilnahmebedingungen unter III.1 der
Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Eigenerklärung gem. § 44 Abs. 1 VgV, dass Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
(AUSSCHLUSSKRITERIUM)
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Eigenerklärung gem. §75, Abs. 1 VgV, dass als
Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt
(AUSSCHLUSSKRITERIUM)
Durschnittlicher Gesamtjahresumsatz in den letzten drei
Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1-5 VgV: Mindestpunktzahl ab
50.000 € netto p.a., Höchstpunktzahl ab 250.000 € netto p.a.
(Wichtung 20%)
Eigenerklärung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, dass im
Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen
wird: Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden
mind. 1 Mio. EUR.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den
letzten drei Jahren gem. 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl
ab 1 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 5 Beschäftigten
(Wichtung 20%)
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REFERENZLISTE
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher
ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1,
75 Abs. 5 VgV (Wichtung 60%):
Die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht
werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend
aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZ:
- Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig
erbracht,
- Mindesthonorarzone III oder höher,
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10
Jahre, nach 1.1.2012,
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können
folgende Zusatzpunkte erzielt werden.
ZUSATZPUNKTE REFERENZ:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab 1
Mio. Euro netto, Höchstpunktzahl ab 2 Mio. Euro netto
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl ab
Fertigstellung innerhalb von 7 Jahren (nach 01.01.2015),
Höchstpunktzahl ab Fertigstellung innerhalb von 3 Jahren (nach
01.01.2019)
-Erbringung Freianlagenplanung: nicht erfüllt = 0 Punkte, vollständig erfüllt = 5 Punkte
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BEWERBERGEMEINSCHAFT:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten
Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen
Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei
muss erkennbar sein, durch welches
Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht
wurde.
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 (1) VgV
berechtigt sind, die Berufsbezeichung "Architekt" zu tragen oder
in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu
werden
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123
Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit
einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der
erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123
Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124
GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz,
Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw.
Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante
Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt
gem. § 73 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formale Ausschlusskriterien:
- Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe
IV.2.2 der Bekanntmachung) gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrags
2. Beauftragung und Realisierung:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung.
Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Des Weiteren
behält sich der Auslober vor, die ausgeschriebenen Leistungen
nicht vollumfänglich zu beauftragen.
3. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform
Tender24 zur Verfügung. Zur Angabe der notwendigen
Nachweise soll das Bewerbungsformular verwendet werden,
das über die Bieterplattform Tender24 zur Verfügung gestellt
wird (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der
Teilnahmeantrag ist elektronisch
über die Bieterplattform einzureichen (Link siehe I.3 der
Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform
wird ausdrücklich empfohlen. Nach Erfolgreicher Registrierung
werden Sie über Änderungen oder beantwortete Rückfragen
per E-Mail informiert.
4. Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige
Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern
nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass
veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
5. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
- Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung
ab. Geforderte Eigenerklärungen zu Ausschlusskriterien und/
oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied
gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die
entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen,
von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/
Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung
(Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch
der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und
elektronischer Adresse zu benennen ist.
- Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter
Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/
oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/
Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen
Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor
Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird
verwiesen.
6. Rückfragen zum Verfahren:
Rückfragen können jeweils bis 6 Tage vor Schlusstermin für
den Eingang der Teilnahmeanträge bzw. Angebote über die
Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter
VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die
Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen
Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften
bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB).