Neubau Quartierszentrum Fischeln Los 13 und 17 Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://seniorenheime-krefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Quartierszentrum Fischeln Los 13 und 17
Die Städtische Seniorenheim-Service-Ges. Krefeld mbH plant auf dem Grundstück Hafelsstraße 52 in Krefeld, den Neubau eines Quartierszentrum. Es entsteht eine Altenpflegeeinrichtung mit 16 Bewohnerzimmern, eine Ambulante Wohngemeinschaft mit 8 Plätzen sowie eine Tagespflegeeinrichtung für 12 Personen im Erdgeschoss des Gebäudes. Im Obergeschoss werden 22 barrierefreie Seniorenwohnungen realisiert. Das Gebäudeensemble besteht aus 3 Gebäudeteilen. Aus 2 längeren Baukörpern mit den Abmessungen ca. 41,50 x 15,00 m und einen dazwischenliegenden unterkellerten Verbindungsbau mit Abmessungen von ca. 17 x 14 m.
Über 2-geschossige geschlossene Verbindungsgänge werden die Hauptgebäude mit dem Verbindungsbau verbunden.
Die Fundamente, Decken und ein Teil der Außenwände werden konventionell mit Stahlbeton, Filigrandecken und Mauerwerk errichtet. Ein Großteil der Außenwände und Fassadenfläche wird als Holzrahmenbauwand ausgeführt.
Die Vergabe betrifft die Pfosten-Riegel-Fassade Holz-Aluminium und die Metall- und Schlosserarbeiten. Die ursprünglichen Ausschreibungen wurden wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben. Die Leistungsverzeichnisse wurde angepasst.
Pfosten-Riegel-Fassade Holz-Aluminium
- 1 psch Werk- und Montagepläne erstellen
- 1 psch Fassadenstatik erstellen
- ca. 190 m² Pfosten-Riegel Fassade Holz-Aluminium liefern und montieren
einschl. Einbauteile wie Fensterflügel und Türelemente
- ca. 110 m² außenliegender Sonnenschutz - Screen
- Glas-Lamellenfenster mit ca. 14 Lamellen
- 1 psch Fassadenreinigungsarbeiten
Feineinstellung bis Ende August 2022
Metallbau- und Schlosserarbeiten
Herstellung, Lieferung und Bau von Stahlbalkonen, Treppenbauteilen, Handläufen
und Treppengeländern
- 15 Stk. Stahlbalkone auf 4 Stützen stehend
- 1 Stk. Überdachung als Stahl-Glasdachkonstruktion
- 4 Stk. außenliegende einläufige Fluchtwegtreppen
- mehrteiliges Treppengeländer ca. 16 lfdm, über 3 Geschosse laufend
- ca. 30 lfdm Brüstungs- und Terrassengeländer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat.
- Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation.
- Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
- Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach.
- Alternativ zu den Eigenerklärungen kann der Nachweis durch PQ geführt werden, wenn im PQ Register alle vorgenannten Angaben enthalten sind.
- Die Vergabestelle wird vom erstplatzierten Bieter entsprechende Nachweise nachfordern.
Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 5,0 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2,5 Mio. bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr
Abgeschlossene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Nachweis im Angebot oder durch Präqualifikation)
Es sind jeweils 2 Referenzen mit den nachfolgenden Referenzmerkmalen nachzuweisen:
Los 13: Herstellung und Montage von Pfosten-Riegelkonstruktionen als Holz-Aluminiumfassade mit einer Fassadenfläche > 120 m²
Los 17: Metallbau - und Schlosserarbeiten für Stahlaußentreppen, Treppengeländer > 5 Stk. Stahlbaukonkonstruktionen
Ort: Städtische Seniorenheim-Service-Gesellschaft Krefeld mbH
De-Greiff-Straße 194, 47803 Krefeld
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet kein Submissionstermin mit den Bietern statt. Die Niederschrift wird nach Fertigstellung über den Projektraum bereitgestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YG7RJZ7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.