MTV Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 66-40872
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhd.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
MTV Nord
MTV Nord
Abschnitt 1: Gewerkeübergreifende Maßnahmen
Abschnitt 2: Straßenausbau MTV Nord
Abschnitt 3: Kanalbau Elsa-Brändström-Straße
Abschnitt 4: Leitungsbau, Stromversorgungsanlagen
Heidelberg, John-Zenger-Straße Nord, Roeblingstraße, Mark-Twain-Straße, Elsa-Brändström-Straße
Mark Twain Village Nord
Abschnitt 1: Gewerkeübergreifende Maßnahmen (AG: Entwicklungsgesellschaft Campbell Barracks mbH) Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung
Abschnitt 2: Straßenbau (AG: Entwicklungsgesellschaft Campbell Barracks mbH)
Asphalt aufbrechen 690 cbm
Boden lösen und laden 6.920 cbm
Pflasterdecke aufnehmen und entsorgen 960 qm
Bordsteine aufnehmen und entsorgen 900 m
Bordsteine setzen (Naturstein) 1.015 m
Bordstein setzen (Beton) 1.195 m
Gehwegflächen (Pflaster) 2.915 qm
Längsparkplatzflächen (Pflaster) 410 qm
Straßeneinläufe herstellen 79 Stk
Baumquartiere 28 Stk
Asphaltbeton AC 11 D N herstellen 4.675 qm
Abschnitt 3: Kanalbau (AG: Stadtbetriebe Heidelberg - Sparte Abwasser)
Kanalgraben herstellen 1.120 cbm
Steinzeugkanal DN 300 herstellen 310 m
Schächte d = 1,0 m 7 St
Abschnitt 4: Leitungsbau (AG: SWH-N)
Verlegung von d125 SDR 33 PE -600 m
Verlegung von d110 SDR 33 PE -200 m
Verlegung von d 90 SDR 26 PE -1.400 m
Verlegung von d 63 PVC - 50 m
Verlegung von Speedpipe-Rohrverband -80 m
Einbringen von Speedpipe-Rohrverband -100 m
Einbringen von NYCY 4x6-6 qmm -800 m
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen Präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen(auch die der Nachunternehmen) aufgesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungenzuständiger Stellen zu bestätigen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie und Handelskammer, qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen einschließen; Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
Für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) aufgesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (Bestätigung eines Vereidigten Wirtschaftsprüfers- Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Umsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen.
Referenzen/Leistungen, der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 3 Referenzen; Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal (nur auf Anforderung, nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit der Eigenerklärung KEV 179 zunächst nur die Erklärung ab, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen) Für Schweißarbeiten und Leitungsverlegung muss der AN im Besitz einer jeweils gültigen
DVGW-Bescheinigung laut den Unterlagen sein. Für jeden eingesetzten Schweißer ist vor dessen Arbeitsaufnahme eine gültige Schweißer-Prüfbescheinigung entsprechend, wie in den Unterlagen genannt, vorzulegen. Ebenso muss vor Beginn der Arbeiten ein Zertifikat für geprüfte Muffenmonteure für die Muffenmontage an Kunststoffmantelrohren (KMR) nach AGFW Arbeitsblatt FW 603 vorgelegt werden. Für das Anbohrverfahren ist das Zulassungsverfahren nach FW 432 nachzuweisen. Alle Zertifikate sind bei Auftragserteilung vorzulegen. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt. z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung. (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil
innerhalb der letzten 2 Jahre zu den in § 6eEU Abs. 1 bis 3 VOB/A genannten vergehen; Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular KEV 179) vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (je eine schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers zu den
benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; ggf. Bescheinigung. In Steuersachen sowie Freistellungsbescheinigung. Nach § 48b EStG [Steuern, Abgaben und Sozialabgaben]). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Mindestens drei Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Heidelberg RechtsamtKornmarkt 169117 Heidelberg
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Gem. § 14 EU VOB/A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern
und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland