Bundesstadt Bonn, SGB-369991, GGS Gotenschule, Neckarstraße 39, 53175 Bonn, Neubau Turnhalle und Schulerweiterung - RLT-Anlage Referenznummer der Bekanntmachung: SGB-369991
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, SGB-369991, GGS Gotenschule, Neckarstraße 39, 53175 Bonn, Neubau Turnhalle und Schulerweiterung - RLT-Anlage
1 Raumlufttechnische Anlage Installation
Art und Umfang der Leistung
1 Stk Lüftungsgerät mit WRG ca. 2.500 m³/h
1 Stk Lüftungsgerät mit WRG ca. 4.500 m³/h
1 Stk Lüftungsgerät mit WRG ca. 1.300 m³/h
1 Stk Lüftungsgerät mit WRG ca. 2.400 m³/h
ca. 990 m² verzinkter Stahlblechkanal einschl. Dämmung und Formstücke
ca. 130 m² Edelstahlblechkanal einschl. Dämmung und Formstücke
ca. 870 lfd. m Wickelfalzrohr bis DN 250 einschl. Dämmung und Formstücke
ca. 144 Stk Volumenstromboxen für Zu- und Abluft
ca. 189 Stk Luftauslässe
33 Stk Brandschutzklappen
Bonn
1 Raumlufttechnische Anlage Installation
Art und Umfang der Leistung
1 Stk Lüftungsgerät mit WRG ca. 2.500 m³/h
1 Stk Lüftungsgerät mit WRG ca. 4.500 m³/h
1 Stk Lüftungsgerät mit WRG ca. 1.300 m³/h
1 Stk Lüftungsgerät mit WRG ca. 2.400 m³/h
ca. 990 m² verzinkter Stahlblechkanal einschl. Dämmung und Formstücke
ca. 130 m² Edelstahlblechkanal einschl. Dämmung und Formstücke
ca. 870 lfd. m Wickelfalzrohr bis DN 250 einschl. Dämmung und Formstücke
ca. 144 Stk Volumenstromboxen für Zu- und Abluft
ca. 189 Stk Luftauslässe
33 Stk Brandschutzklappen
Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Auftragssumme
- Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge
Rechtsform Bietergemeinschaft:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wissen/Sieg
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFD599
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de