Krankenkassen-Software zur Prüfung und Erfassung von Zahnthemen Referenznummer der Bekanntmachung: 28
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenkassen-Software zur Prüfung und Erfassung von Zahnthemen
Krankenkassen-Software zur Prüfung und Erfassung von Zahnthemen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Software zur Bearbeitung von Anträgen von zahnärztlichen Leistungen nach BEMA-Teile 2-5 (Zahnersatz, Kieferorthopädische Behandlung, Parodontose-Behandlung, Kieferschienen und Kieferbruch, konservierend-chirurgische Leistungen)
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Zuschlag (vorgesehen am 03.05.2022) und wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende des Kalenderjahres kündigen, frühestens jedoch nach 36 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.