Einführung eines elektronischen Schließsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines elektronischen Schließsystem
Einführung eines elektronischen Schließsystem
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe Campusallee 12 32657 Lemgo
Die TH OWL beabsichtigt, ein zeitgemäßes elektronisches Zutrittskontroll- und Schließsystem an ihren drei Standorten für 24 Gebäude zu implementieren. Das Projekt soll in drei Projekt- bzw. Auftragsstufen realisiert werden:
I. Projekt- / Auftragsstufe I 2022 (Beauftragung mit Zuschlagserteilung)
Installation des Hintergrundsystems, Schaffung Schnittstellen und Etablierung digitale Geschäftsprozesse, Montage Online-Schließkomponenten an allen vorhandenen Außentüren und bes. schützenswerten Innentüren (ca. 22 Türen). Montage Offline-Komponenten an je einem in Lemgo und in Detmold (ca. 99 Türen). Ausstattung von ca. 9 Türen mit Blindzylindern. Das elektronische Schließsystem wird in Gebäude 9 als Pilotprojekt betrieben.
II. Projekt- / Auftragsstufe II 2022
Montage Online-Schließkomponenten an allen Außentüren von Gebäuden, die im Jahr 2022 fertiggestellt werden (ca. 160 Türen), Montage Offline-Komponenten an allen Innentüren von Räumen, die von einer hohen Anzahl an Personen betreten werden, Montage Schließkomponenten an allen Innentüren von Räumen, die von sicherheitsrelevanten Organisationseinheiten genutzt werden und von Laboren der Fachbereiche und Institute sowie von PC-Pools (ca. 30 Türen).
III. Projekt- / Auftragsstufe III 2023 - 2025
Montage Online-Schließkomponenten an allen Außentüren von Gebäuden, die bis zum Jahr 2025 fertiggestellt werden (ca. 44 Türen), Montage Offline-Komponenten an allen verbliebenen Innentüren (ca. 1.155 Türen). Ausstattung von ca. 13 Türen sind mit Blindzylindern.
In der letzten Ausbaustufe - nach Erbringung der Leistungen der Auftragsstufe III - sollen somit ca.1.510 Türen mit elektronischen Schließkomponenten und ca. 22 Türen mit Blindzylindern ausgerüstet sein. Der Umset-zungszeitraum des Gesamtprojektes wird auf 5 Jahre geschätzt.
Das Schließsystem muss Zugänge im Außenbereich sowie sensiblen Bereichen durch Online-Komponenten und Türen im Innenbereich überwiegend mit Offline-Komponenten sichern. Als Schließmedium kommt zunächst eine MIFARE DESFire-Chipkarte EV1 mit 8 kb Speicherkapazität zum Einsatz. Für die Chipkarten-Anwendung "Zutrittskontrolle" steht maximal ein 4 kb großer Speicherbereich auf dem Kartenchip zu Verfügung. Bereits im ersten Projektschritt ist eine voraussichtliche Gesamtanzahl von ca. 8.000 Personen zu berücksichtigen, die ihre Chipkarte als Zutrittsmedium nutzen. Im weiteren Verlauf soll neben der Chipkarte eine Smartphone-basierte Applikation (Android und iOS) zum Einsatz kommen, mit der Schließungen an allen verbauten Schließkomponenten möglich ist.
Das Schließsystem muss sicherheitstechnische und spezifische organisatorische Aufgaben wirtschaftlich lösen und gleichzeitig Anforderungen an Systemintegration, Datenschutz und Datenverwaltung berücksichtigen. Das Schließsystem muss mindestens unidirektional (wünschenswert ist eine bidirektionale Kommunikation, diese wird als Zuschlagskriterium bei den Systemanforderungen bewertet) mit dem IDM Daten austauschen können (beispielsweise für Sperrung / Entsperrung).
Die gesamte Projektumsetzung (Lieferung Hard- und Software, Installation, Inbetriebnahme, Schulung, Abnahme, Wartung) ist - die Beauftragung aller drei Auftragsstufen unterstellt - durch den zukünftigen Auftragnehmer zu realisieren.
Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Auftragsstufe I (siehe Ziffer II.2.4), auch wenn die Leistungen der Auftragsstufen II und III anzubieten sind. Nach Abschluss der Auftragsstufe I erfolgt eine Evaluation, die die Qualität der Umsetzung bewertet. Kommt der Auftraggeber nach freiem Ermessen zum Ergebnis, dass die erste Stufe der Projektrealisierung nicht seinen definierten Erwartungen entspricht, wird der Stufenvertrag nicht fortgesetzt.
Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen oder Teilleistungen hieraus zu. Er kann aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte gegen den Auftraggeber, gleich welcher Art, herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
-Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Das Versäumnis einzelne oder mehrere der geforderten Erklärungen und Nachweise beizubringen, kann den Ausschluss des Angebots vom Verfahren begründen. Hierunter fallen auch nicht geleistete Unterschriften, wo diese verpflichtend gewesen wären.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch nach Angebotsabgabe weitere Eigen- oder Verpflichtungserklärungen eingeholt werden könnten, bevor eine Auftragserteilung endgültig erfolgen kann. Die Verpflichtung zur Abgabe richtet sich nach dem tatsächlichen Auftragswert. Im Rahmen einer Ausschreibung lässt sich dieser nicht exakt im Vorfeld bestimmen.
Es sind die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
-Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Für den Nachweis genügt die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Haftpflichtversicherers
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Das Versäumnis einzelne oder mehrere der geforderten Erklärungen und Nachweise beizubringen, kann den Ausschluss des Angebots vom Verfahren begründen. Hierunter fallen auch nicht geleistete Unterschriften, wo diese verpflichtend gewesen wären.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch nach Angebotsabgabe weitere Eigen- oder Verpflichtungserklärungen eingeholt werden könnten, bevor eine Auftragserteilung endgültig erfolgen kann. Die Verpflichtung zur Abgabe richtet sich nach dem tatsächlichen Auftragswert. Im Rahmen einer Ausschreibung lässt sich dieser nicht exakt im Vorfeld bestimmen.
Mindestversicherungssummen je Schadenfall der Betriebshaftpflichtversicherung: [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und 2.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden. Bei Angeboten einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied den Versicherungsschutz mit vorgenannten Deckungssummen nachweisen. Sollte der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht in Höhe der geforderten Deckungssummen bestehen, kann der Eignungsnachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Haftpflichtversicherung des Bieters / der Bietergemeinschaft erbracht werden, wonach die Bereitschaft besteht, den Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Falle der Zuschlagsentscheidung in geforderter Höhe zu versichern.
Es sind die folgenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
-Eigenerklärungen zu Unternehmensdetails und Kontaktdaten, Bevollmächtigten und Organisationsstruktur des Unternehmens des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft und deren Mitglieder
-Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzliste)
-Angabe (Namentliche Benennung) der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und Angaben zu den Studien- und Ausbildungsabschlüssen der vorgesehenen Fachkräfte durch Eigenerklärungen; auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Nachweise zu belegen
-Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Das Versäumnis einzelne oder mehrere der geforderten Erklärungen und Nachweise beizubringen, kann den Ausschluss des Angebots vom Verfahren begründen. Hierunter fallen auch nicht geleistete Unterschriften, wo diese verpflichtend gewesen wären.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch nach Angebotsabgabe weitere Eigen- oder Verpflichtungserklärungen eingeholt werden könnten, bevor eine Auftragserteilung endgültig erfolgen kann. Die Verpflichtung zur Abgabe richtet sich nach dem tatsächlichen Auftragswert. Im Rahmen einer Ausschreibung lässt sich dieser nicht exakt im Vorfeld bestimmen.
Referenzen:
Bieter / Bietergemeinschaften müssen in den letzten 5 Jahren - gerechnet ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung - mindestens 3 Referenzprojekte realisiert haben, die hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen und des Umfangs mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Qualifikation technischer Fachkräfte, die für die ausgeschriebene Leistung eingesetzt werden sollen:
Fachkraft im Bereich Projektmanagement: Schulabschluss Abitur
Fachkräfte im Bereich Software-Entwicklung / Schnittstellen-Entwicklung: mind. Studium der Informatik o. vergleichbarer Abschluss
Fachkräfte im Bereich Technik: mind. Ausbildung Fachinformatiker oder IT-Systemelektroniker oder Mechatroniker oder Schlosser oder Metallbauer der Fachrichtung Konstruktionstechnik
Die Namen der für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Fachkräfte sind zu benennen. Es sind Eigenerklärungen zu den vorgenannten Ausbildungsabschlüssen abzugeben. Auf gesondertes Verlangen der TH OWL sind die Eigenerklärungen durch Belege nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausführungsbedingung für die für die Auftragsausführung eingesetzte Fachkräfte:
Die für das Projektmanagement eingesetzten Fachkräfte müssen mind. Abitur und mind. 24 Monate Berufserfahrung im Projektmanagement haben. Die für die Software-Entwicklung / Schnittstellen-Entwicklung eingesetzten Fachkräfte müssen mind. ein Studium der Informatik o. einen vergleichbaren Abschluss und mind. 24 Monate Berufserfahrung im Bereich der Software-Entwicklung haben. Die im Bereich Technik eingesetzten Fachkräfte müssen mind. eine Ausbildung als Fachinformatiker oder IT-Systemelektroniker oder Mechatroniker oder Schlosser oder Metallbauer der Fachrichtung Konstruktionstechnik und mind. 24 Monate Berufserfahrung im Bereich technische Planung und / oder technische Umsetzung haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5FD9KB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muens-ter.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Indexpunkt.html
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei derunter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebotangenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muens-ter.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/Indexpunkt.html