Rahmenvertrag über die Lieferung von Einrichtungsgegenständen Referenznummer der Bekanntmachung: TED56-6NW052P03/2019-000476
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 20190109-005794
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Einrichtungsgegenständen
Lieferung diverser Einrichtungsgegenstände für die Lager des Amtes für Soziales und Wohnen
Haushaltsgeräte
Lager des Amtes für Soziales und Wohnen
Die Lieferung je Abruf erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort.
Die Leistung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal zwei Mal ausgeübt werden kann. Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist also auf drei Jahre beschränkt.
(Metall-)Möbel
Lager des Amtes für Soziales und Wohnen
Die Lieferung je Abruf erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort.
Die Leistung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal zwei Mal ausgeübt werden kann. Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist also auf drei Jahre beschränkt.
(Holz-)Möbel
Lager des Amtes für Soziales und Wohnen
Die Lieferung je Abruf erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort.
Die Leistung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal zwei Mal ausgeübt werden kann. Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist also auf drei Jahre beschränkt.
Haushaltswaren
Lager des Amtes für Soziales und Wohnen
Die Lieferung je Abruf erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber frei Verwendungsstelle zum Lieferort.
Die Leistung soll zunächst für die Dauer von einem Jahr (Grundlaufzeit) erbracht werden. Der Vertrag verfügt über eine Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr bei gleichbleibenden Konditionen, die maximal zwei Mal ausgeübt werden kann. Die maximale Gesamtdauer des Vertrags ist also auf drei Jahre beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Metall-)Möbel
Ort: Enger
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32130
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haushaltswaren
Ort: Enger
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32130
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haushaltsgeräte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
(Holz-)Möbel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigenVergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.