Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für Xarelto® (Rivaroxaban)
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rabattvertraege.barmer.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V für Xarelto® (Rivaroxaban)
Xarelto® (Rivaroxaban)
Apotheken bundesweit
Gegenstand dieses Vertrages ist die Gewährung von Rabatten gem. § 130a Abs. 8 SGB V durch den pharmazeutischen Unternehmer für XARELTO® 1mg/ml Granulat zur Herstellung einer Suspension.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Xarelto® (Rivaroxaban)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 51366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn,VillemomblerStraße 76, 53123 Bonn, gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Apotheken bundesweit.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Gewährung von Rabatten gem. § 130a Abs. 8 SGB V durch den pharmazeutischen Unternehmer für XARELTO® 1mg/ml Granulat zur Herstellung einer Suspension.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 51366
Land: Deutschland
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