Gesundheitsgerechte Verpflegung / Ernährung am Arbeitsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 0005-Ernährung-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Gesundheitsgerechte Verpflegung / Ernährung am Arbeitsplatz
Rahmenvertrag über verschiedene Lösungsansätze zur Förderung einer gesundheitsgerechten Verpflegung und Ernährung am Arbeitsplatz / im Arbeitsalltag entsprechend den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (z. B. (digitale) Vorträge, Workshops, Angebote für Kantinen, Veranstaltungen wie Gesundheitstage, Ausstellungen, Messungen).
bundesweiter Einsatz
Die Kalkutalionsmengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Schätzmenge ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Sie entspricht den Erfahrungswerten des Auftraggebers und stellt keine Mindestabnahmemenge dar. Die Höchstmenge entspricht der Schätzmenge. Einzelheiten zur Kalkulationsgrundlage sind der Ziffer 4.5 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal pro Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens € 1.000.000,00.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) zur Zuverlässigkeit
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) über das Vorhandensein von jeweils mindestens zwei Referenzkunden mit den folgenden Erfahrungs-Schwerpunkten:
- Umsetzung von Entwicklungs- und Kreativleistungen
- Planung und Durchführung von digitalen Workshops (unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung und Anlage 1)
- Planung, Durchführung und Überprüfung von Messungen wie z. B. Diagnostik und Checks (unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Leistungsbeschreibung und Anlage 1)
Die Aufträge der Referenzkunden müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein und dürfen nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Die Aufträge dürfen noch laufen, soweit der Beginn der Aufträge mindestens ein Jahr zurückliegt. Bei allen drei Unterpunkten können dieselben Referenzkunden benannt werden.
- Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern
Vom Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Fachkräfte mindestens über die im "Leitfaden Prävention" des GKV-Spitzenverbands (s. Kapitel 3 - Ausschreibungsgegenstand) geforderten Grundlagenqualifikationen verfügen. Weitere Einzelheiten sind Ziffer 6.1.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich eleketronisch möglich. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter dem vorgenannten Link zwingend erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.