Kaarst EU-weite Abfallausschreibung vertreten durch die KoPart eG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaarst
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kaarst EU-weite Abfallausschreibung vertreten durch die KoPart eG
Abfallentsorgung in der Stadt Kaarst gemäß beigefügter Leistungsbeschreibung
Restmüll, Bioabfall, Behältergestellung
Gestellung Behälter, Sammlung und Transport von Restmüll, Bioabfall, Grünbündel und Abrollmulde für wilden Müll in Kaarst gemäß Leistungsbeschreibung
Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate (bis 31.12.2030), wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 24 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird
Sammlung und Transport Sperrmüll, Elektro - und Elektronikaltgeräten
Kaarst
Sammlung und Transport von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräten in Kaarst lt.Leistungsbeschreibung
Der Vertrag verlängert sich danach einmalig um 12 Monate (bis 31.12.2030), wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 24 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, vollständige Auflistung siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zum Öffnungstermin ist keine Öffentlichkeit zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland