Verpachtung Schloss Montfort zum Betrieb mit Veranstaltungssälen und Gastronomie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Langenargen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88085
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.langenargen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpachtung Schloss Montfort zum Betrieb mit Veranstaltungssälen und Gastronomie
Die Gemeinde Langenargen beabsichtigt möglichst zeitnah, das Schloss Montfort für Veranstaltungen und Gastronomie mit zwei Veranstaltungssälen (einer bis zu ca. 200 Personen) und bewirtschaftbarem Außenbereich direkt am Bodensee an einen Nachfolger des bisherigen Pächters zu verpachten.
88085 Langenargen
Die Gemeinde Langenargen möchte einen Pachtvertrag für den Betrieb des Schloss Montfort mit Veranstaltungssälen, Gastronomie im Innen- und Außenbereich und auf der Seeebene im Untergeschoss für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren abschließen, in denen der Betreiber die Pflicht hat, das Pachtobjekt zu betreiben.
Es ging ein Markterkundungsverfahren voraus. Die Erkenntnisse fließen in dieses Verfahren ein.
Es wird ein an dem Vergaberecht orientiertes Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Die Gemeinde Langenargen bittet zunächst alle Interessenten SOFORT um KONTAKTAUFNAHME:
Die Interessenten erhalten daraufhin eine Vertraulichkeitserklärung und ein Formblatt F 0. Diese Vertraulichkeitserklärung und das Formblatt F 0 mit den Interessentendaten ist unterzeichnet an die Gemeinde per Post zu übersenden. Danach erhalten die Interessenten Unterlagen Teilnahmeantrag und für Angaben zur Geeignetheit. Diese sind auszufüllen, zu unterschreiben und mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen.
Die Gemeinde ist bei Abschluss eines Pachtvertrages nicht an die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. der Regelungen der Länder für Unterschwellenvergaben gebunden und führt daher kein formales europaweites Vergabeverfahren durch. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist mithin nicht eröffnet. Auch das Tariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) findet vor diesem Hintergrund keine Anwendung. Das Verfahren soll ausschließlich ein transparentes, diskriminierungsfreies und wirtschaftliches Vorgehen bei der Auswahl eines Betreibers für den Betrieb des Schlosses Montfort gewährleisten. Es besteht also kein Anspruch der Beteiligten darauf, dass nach den Vergabevorschriften vorgegangen wird.
Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich das Pachtverhältnis um 5 Jahre, wenn es nicht spätestens zwölf Monate vor Ende der Festlaufzeit schriftlich von einer Partei gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Falls nach der Rechtsform eine Eintragung erforderlich ist, ist der entsprechende Registerauszug vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Es besteht kein Beschwerderecht
Land: Deutschland