Erweiterung der Dependance der Förderschule Melanchthonstraße Referenznummer der Bekanntmachung: L-0200-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Dependance der Förderschule Melanchthonstraße
Lieferung von drei eingeschossigen Schulcontainern, Röttgen 112, 42109 Wuppertal
Wuppertal
Lieferung von drei Schulcontainern, eingeschossig; Flächenangaben: Schulcontainer 1: ca. 95 qm, Schulcontainer 2. ca. 190 qm, Schulcontainer 3: ca. 95 qm
Im Falle einer Bauzeitverzögerung des Hauptgebäudes
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichen:
Vollständig ausgefüllte Bietererklärung
Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung folgende Nachweise zu erbringen:
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Diese Nachweise dürfen zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein entsprechender Nachweis beizufügen. Sofern Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die Nachweise nach Aufforderung auch für diese vorzulegen.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre.
• Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungspolice oder Deckungsbestätigung der Versicherung) einer EU – Haftpflichtversicherungsgesellschaft mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
• Mindestanforderungen an den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrags i.H.v. 360.000,00 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
• Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Versicherungspolice/ Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärungen in der Bietererklärung
• bei Nachunternehmereinsatz: Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter ggf. als Unteraufträge vergeben werden sollen
Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise zu erbringen:
• Eigenerklärung über früher erfolgreich ausgeführte Lieferaufträge (Referenzen) in Form einer Liste der in den letzten höchstens 60 Monaten erbrachten wesentlichen mit diesem Auftrag vergleichbaren Lieferungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
• Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
• Namentliche Benennung des Nachunternehmers, sofern Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
• Verpflichtungserklärung/en, dass die Leistungserbringung durch den/ die gemeldeten Nachunternehmer oder den Verleiher von Arbeitskräften möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen dem Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bzw. Verleiher bestehenden Verbindung.
Vorlage von mindestens 3 Referenz/en in Form einer Liste, die folgende Mindestanforderungen erfüllt/erfüllen:
- Lieferung von Schulcontainern für eine Standzeit von mindestens 60 Monaten.
- Ausführung gemäß Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)
- Auftragserfüllung in den letzten 60 Monaten gerechnet zum Zeitpunkt der Angbotseinreichung.
• Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angeboten, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 60, 42275 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Angebot ist eine Container- und Ausstattungsbeschreibung gesondert beizufügen.
Für die Angebotsprüfung sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung der Aufforderung folgende leistungsbezogenen Unterlagen einzureichen:
- Gleichwertigkeitsnachweise (z.B. Produktdatenblätter) für alle Positionen des Leistungsverzeichnisses, die den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und bei denen nicht das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt sondern eine Alternative angeboten wird.
Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auf die Ausschlusswirkung (Präklusion) des § 160 GWB von verspäteten Rügen wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]