Lieferung von Antigen Selbsttests für Justizbehörden im OLG Bezirk Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 6270-1Sdb.4(3)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 122 77 64 25
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olg-koeln.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigen Selbsttests für Justizbehörden im OLG Bezirk Köln
Rahmenvertrag des Landes Nordrhein Westfalen, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln für die Lieferung von Antigen Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 für 40 Justizbehörden im Oberlandesgerichtsbezirk Köln (Großraum Aachen - Bonn - Köln)
Großraum Aachen - Bonn - Köln
Gegenstand des europaweiten Vergabeverfahren ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von nasalen Antigen Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien und deren Distribution für die 40 Justizbehörden im Oberlandesgerichtsbezirk Köln (ohne Justizvollzugsanstalten) ab dem 04.02.2021. Näheres kann aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Gefordert sind Antigen Selbsttests die nach ca. 15 Minuten ablesbar sind. Es sollten folgende Eigenschaften aufgewiesen werden:
a) Sensitivität von mindestens 95 %
b) Spezifität von mindestens 99 %
c) Haltbarkeit: mindestens 1 Jahr ab Auslieferung
d) CE-Kennzeichnung im regulären Konformitätsbewertungsverfahren
e) Verpackungsgröße von max. 50 Stück, wobei die Bestandteile des Tests (insbesondere die dazugehörige Flüssigkeit) einzeln ausgegeben werden müssen
Die für die oben genannten Zwecke benötigten Selbsttests sind In-vitro-Diagnostika (IVD) zur Eigenanwendung. Der AN hat sicherzustellen, dass das angebotene Produkt während der gesamten Vertragslaufzeit verkehrsfähig im Sinne der medizinproduktrechtlichen Vorgaben ist und alle Anforderungen, insbesondere zum erstmaligen Inverkehrbringen, erfüllt. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Da der bestehende Rahmenvertrag des Ministeriums des Inneren zum 31.12.2021 ausläuft, nach § 4 Abs. 1 Corona-ArbschVO jedoch sämtlichen Beschäftigten derzeit mindestens 2 x wöchentlich ein Selbsttest durch den Arbeitgeber anzubieten ist, hat sich das Ministerium der Justiz NRW für eine dezentrale Beschaffung durch die Oberlandesgerichte für deren Bezirke ausgesprochen.
Daher ist das beschleunigte Verfahren notwendig, um der CoronaArbschVO gerecht zu werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Antigen-Selbsttests
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDCD9N5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland