Upgrade eines MRT zzgl. Wartungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 92-21 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinikum-duisburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade eines MRT zzgl. Wartungsleistungen
Der Auftrag betrifft das Upgrade eines MRT zzgl. Wartungsleistungen für das beim Auftraggeber vorhandene MRT.
Der Auftrag betrifft das Upgrade eines MRT zzgl. Wartungsleistungen für das beim Auftraggeber vorhandene MRT.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es ist ein MRT des Auftragnehmers vorhanden, für das die Ersatzteilbeschaffung nicht mehr sichergestellt ist. Ein Weiterbetrieb ist möglich. Allerdings kann es bei fehlenden Ersatzteilen zu höheren Ausfallzeiten kommen. Dies ist aus medizinischer Sicht nicht hinnehmbar. Das MRT soll daher durch ein Upgrade auf einen aktuellen technischen Stand gebracht werden. Dies ist technisch nur durch den Auftragnehmer möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Upgrade eines MRT zzgl. Wartungsleistungen
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRZKR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden.
Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.