Preisprüfung inkl. Beratung zu wirtschaftlichen Themenkomplexen und Wissenstransfer Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.19 - 0602/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]420
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Preisprüfung inkl. Beratung zu wirtschaftlichen Themenkomplexen und Wissenstransfer
Folgende Leistungen sollen erbracht werden:
•Prüfungen nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 - "LSP") durchzuführen.
•Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung bei Verhandlungen mit der AN
•Beratung im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
•Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich der Anwendung der "Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" und der "Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)"
•Einleiten eines Wissenstransferprozesses und dessen Dokumentation.
Ein Projektteam bestehend aus den Rollen Projektleiter mit der Qualifikation Steuerberater, sowie Consultant A und Consultant B mit Hochschulstudium mit wirtschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt. Consultant A und B unterscheiden sich in der geforderten Erfahrung.
Berlin, nach Aufnahme der Auftragnehmerin in die Geheimschutzbetreuung des BMWi können die Räumlichkeiten der Auftragnehmerin oder des anderen Unternehmens (im Falle der Unterauftragsvergabe) Erfüllungsort sein.
•Prüfungen nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 - "LSP") durchzuführen.
•Betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung bei Verhandlungen mit der AN
•Beratung im Zusammenhang mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
•Vermittlung von Kenntnissen hinsichtlich der Anwendung der "Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen" und der "Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP)"
•Einleiten eines Wissenstransferprozesses und dessen Dokumentation.
•Durchführung von Preisprüfungen
Ein Projektteam bestehend aus den Rollen Projektleiter (der Angehöriger der Gruppe der steuerberatenden Berufe [Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt] sein muss) , sowie Consultant A und Consultant B mit Hochschulstudium mit wirtschaftwissenschaftlichem Schwerpunkt. Consultant A und B unterscheiden sich in der geforderten Erfahrung.
Der maximal abrufbare Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 672.150,00 € netto. Die Rahmenvereinbarung endet, wenn die Summe der Abrufwerte aller Einzelabrufe den Höchstwert erreicht. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 3 Jahre, mit der Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr, sofern das Gesamtvolumen von 672.150,00 € netto noch nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr
Die Beschaffung wird für die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) durchgeführt. Abrufberechtigt ist allein die BDBOS.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bestandteil der Leistung ist auch die Beratung des Auftraggebers zu steuerlichen Themenkomplexen in Verbindung mit der Preisprüfung. Die Leistung kann daher nur von solchen Berufsgruppen erbracht werden, die zur steuerlichen Beratung berechtigt sind (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt oder vereidigter Buchprüfer).
Bitte fügen Sie daher dem Angebot einen Nachweis bei, dass der von Ihnen angebotene Projektleiter aus der Gruppe der steuerberatenden Berufe (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt)
Prüfung von Interessenkonflikten:
Keine Tätigkeit für die Deutsche Telekom AG oder verbundene Unternehmen
Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Weisen Sie daher in Form einer Eigenerklärung nach, dass Ihr oder ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen (z. B. Tochtergesellschaft) in den letzten 3 Jahren mittel- oder unmittelbar keine Leistungen für die Deutsche Telekom AG oder zu deren Konzern gehörende Unternehmen erbracht haben. Wurden Aufträge ausgeführt, auf die die genannten Punkte zutreffen, so sind diese in einem separaten Dokument vollständig aufzuführen und so ausführlich zu beschreiben, dass die Auftraggeberin prüfen kann, ob sich dadurch Interessenkonflikte in Bezug auf den vorliegenden Auftrag ergeben.
Bitte füllen Sie die beigefügte Eigenerklärung Vermeidung von Interessenkonflikten aus und fügen Sie diese dem Angebot hinzu.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) ist die Eigenerklärung ebenfalls dem Angebot beizufügen.
Vergleich III.1.1.
Vorliegende SÜ 2 bei Zuschlag:
Der Projektleiter muss bereits bei Zuschlag über eine vorliegende erweiterte Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) nach § 9 des SÜG verfügen. Für die anderen Mitglieder des Projektteams wird eine solche Überprüfung nach Zuschlag eingeleitet.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entgegen Ziffer I.1) handelt es sich bei dem öffentlichen Auftrageber um die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin. Abrufberechtigt ist allein die BDBOS.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.