Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu den Sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentren und Kindergärten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-019-GR-oV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71638
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-ludwigsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu den Sonderpäd. Bildungs- und Beratungszentren und Kindergärten
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Kindergärten in Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg.
Fröbelschule
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Kindergärten in Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg.
Schulkindergarten Hoheneck
Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Kindergärten in Trägerschaft des Landkreises Ludwigsburg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Komm EU (D) EigE
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der "Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue und Mindestlohngesetz - LTMG)" verpflichtet.
Der nach § 3 Abs. 3 LTMG einschlägige und repräsentative Tarifvertrag ist der WBO-Manteltarifvertrag in seiner Fassung ab 01.01.2022 (WBO = Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer).
Von den Fahrern und dem Begleitpersonal ist bis spätestens 16.12.2022 bzw. - im Falle des Einsatzes von neuen Fahrern/Begleitpersonen während der Vertragslaufzeit spätestens nach 3 Monaten - vorzulegen:
ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach §30 a des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) im Original
und
einen aktuellen Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älterals 1 Jahr)
Von den Fahrern ist bis spätestens 16.12.2022 bzw. - im Falle des Einsatzes von neuen Fahrern/Begleitpersonen während der Vertragslaufzeit spätestens nach 3 Monaten - vorzulegen:
ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) augenärztliches Gutachten nach § 12 Abs. 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) i.V.m. Anlage 6 Nr. 2
und
ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) ärztliches Gutachten nach § 11 Abs. 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) i.V.m. Anlage 5 Nr. 2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Spätestens Frühjahr 2024
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6TRJWM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html