Neubau Seniorenprojekt, Köchlinstraße, Maulburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Maulburg
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79689
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maulburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Seniorenprojekt, Köchlinstraße, Maulburg
Gegenstand der Ausschreibung sind Gebäudeplanungsleistungen nach HOAI für den Neubau eines Multifunktionshauses für Senioren in Maulburg.
Maulburg
Die Gemeinde Maulburg plant in Maulburg „neuen Lebensraum für Seniorinnen und Senioren“ zu schaffen. Hierzu gehört der Neubau eines Multifunktionshauses, welches folgende Angebotsbestandteile enthält:
Erdgeschoss:
• Tagespflege für 15 Personen,
• ambulant betreute Wohngemeinschaft für 12 Bewohner,
• Mehrzweckraum mit mindestens 150 m² Nettofläche,
Obergeschosse:
• Service- bzw. Pflegewohnungen in den Obergeschossen, deren Anzahl sich durch die im Erdgeschoss überbaute Fläche sowie durch die noch festzulegenden Wohnungsgrundrisse ergibt.
Das Evangelische Sozialwerk Wiesental und dessen Tochtergesellschaften werden nach der baulichen Fertigstellung als Generalmieter den Betrieb der Einrichtung sicherstellen.
Als Grundstück ist das ehemalige Penny Areal an der Köchlinstraße 10a vorgesehen.
Für dieses Grundstück existiert ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, dessen Festsetzungen einzuhalten sind.
Auf dem Gelände soll ein Gebäude mit bis zu drei Stockwerken und Tiefgarage entstehen.
Im Erdgeschoss wird die Tagespflege für 15 Personen untergebracht sowie eine ambulant betreute Wohngruppe für 12 Personen.
In der Mitte des Gebäudes – zwischen den beiden Funktionen „Tagespflege“ und „ambulant betreute Wohngemeinschaft“ – soll ein Multifunktionsraum mit einer Fläche von mindestens 150 m² als Begegnungsstätte für interne und externe Anlässe entstehen.
In den beiden Obergeschossen sowie einem optionalen Dachgeschoss sind Service-Wohnungen mit unterschiedlichen Größen und Grundrissen für Einzelpersonen, Ehepaare oder Lebenspartnerschaften vorgesehen. Deren genaue Anzahl ergibt sich durch die im Erdgeschoss überbaute Fläche sowie durch die noch festzulegenden Wohnungsgrundrisse.
Insgesamt entstehen mit den oben genannten Funktionsbereiche in dem neuen Gebäude ca. 2.100 m² Quadratmetern Wohn- und Nutzungsfläche.
Im Untergeschoss sind zusätzlich neben der Tiefgarage mit ca. 20 KFZ-Stellplätzen und Fahrradstellplätzen Kellerräume für die Servicewohnungen sowie die zentrale Gebäudetechnik untergebracht.
Beginn Planungsphase -> Oktober 2022 bis ca. Oktober 2023;
Beginn Bauphase ca. November 2023 – Juni 2025;
Reine Bauzeit ca. 18 Monate sind veranschlagt.
Es wird ein 2-stufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach §§ 74, 17, 14 VgV mit einer Auswahlphase (1. Stufe) und einer Vergabephase (2. Stufe) durchgeführt.
Das durchzuführende VgV-Verfahren soll mit einer Mehrfachbeauftragung mit optionaler Überarbeitungsstufe für (Teile) der Leistungsphase 2 nach §§ 33 HOAI ff kombiniert werden, um einen optimalen Lösungsansatzes zu erreichen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die weiteren, über den Leistungsumfang der Mehrfachbeauftragung hinausgehenden Teilleistungen der Leistungsphasen 2 beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise bis zur Leitungsphase 9 optional beauftragt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Aufgabe der integrierten Mehrfachbeauftragung wird mit den Unterlagen für die 2. Stufe des Verfahrens ausführlich beschrieben und zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird zu diesem Zeitpunkt ein Mustervertrag übersandt.
Es werden 3 bis 5 Bewerber nach der Auswahlphase für die 2. Stufe berücksichtigt.
Soweit mehr als 3 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen für die 2. Stufe berücksichtigt.
Die Bewertung zur Ermittlung der 3 bis 5 teilnehmenden Büros/Bewerbergemeinschaften für die 2.Stufe erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien: Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in den Bewerbungsunterlagen.
Eignungskriterien mit Gewichtung:
1. projektbezogene Erfahrungen mit 80%,
2. unternehmensbezogene Leistung mit 20%.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge zunächst die höhere Wertung im Auswahlkriterium 1. gegenüber Auswahlkriterium 2., bei weiterer Punktgleichheit das Los.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Gebäudeplanung werden zunächst die weiteren, über den Leistungsumfang der Mehrfachbeauftragung hinausgehenden Teilleistungen der Leistungsphasen 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise bis zur Leitungsphase 9 optional beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
• § 45 (1) Nr. 3, (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000 € Deckungssumme für Personenschäden und 2.000.000 € Deckungssumme für Sachschäden für jedes Büro.
• § 46 (2) VgV: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
Der Auftraggeber wird für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) und Wettbewerbsregister anfordern.
keine
§ 46 (2) VgV: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
§ 43 VgV: Nachweis der Zusammensetzung als Erklärung bei Bewerbergemeinschaft,
§ 36 VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Nachunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung,
§ 47 (1) (2) (3) (4) VgV: Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen Eignungsleihe oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen einschließl. Büroinhaber_innen (ohne freie Mitarbeiter_innen, kaufmännische Mitarbeiter_innen, Praktikant_innen und Hilfskräfte) in den letzten 3 Geschäftsjahren und zum Zeitpunkt der Bekanntmachung Eigenerklärung gemäß § 48 (1) VgV, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 (1) VgV i. V. m. § 123 und 124 GWB bestehen,
§ 46 (3) Nr.1 VgV: Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Büros/ der Bewerbergemeinschaft anhand von Referenzen. Doppelnennungen möglich:
1. Bei welchen Referenzprojekten hat Ihr Büro/ Ihre Bewerbergemeinschaft Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 für Neubauten erbracht? Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III, - Baukosten KG 300 und 400 mind. 3,5 Mio. netto
- Einreichung des Bauantrages ab 01.01.2017 bis heute
2. Bei welchen Referenzprojekten hat Ihr Büro/ Ihre Bewerbergemeinschaft Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 für Neubauten erbracht? Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III, - Baukosten KG 300 und 400 mind. 3,5 Mio. netto
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2017 bis heute
3. Bei welchen Referenzprojekten hat Ihr Büro/ Ihre Bewerbergemeinschaft Gebäudeplanungsleistungen der Leistungsphase 8 für Neubauten erbracht? Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III, - Baukosten KG 300 und 400 mind. 3,5 Mio. netto
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2017 bis heute
4. An welchen Projekten hat Ihr Büro/Ihre Bewerbergemeinschaft Gebäudeplanungsleistungen für öffentliche Auftraggeber nach GWB §99 erbracht? (Erfahrungsschwerpunkte: formale Abläufe; Vertragswesen; Rechnungswesen, Vergabeverfahren) Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III, - Baukosten KG 300 und 400 mind. 2,0 Mio. Euro netto
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2017 bis heute
- Mindestens selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 8
5. Bei welchen Referenzprojekten hat Ihr Büro/ Ihre Bewerbergemeinschaft Gebäudeplanungsleistungen für Planungen unter Berücksichtigung der DIN 18040 Teil 1 und 2 zur Barrierefreiheit durchgeführt? Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III, - mind. selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 5
- rollstuhlgerechte Wohn-, Lern-, oder Arbeitsbereiche als zusammenhängende Bereiche vorhanden.
- Baukosten KG 300 und 400 mind. 2,0 Mio. netto
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2017 bis heute
6. Bei welchen Referenzprojekten hat Ihr Büro/ Ihre Bewerbergemeinschaft Gebäudeplanungsleistungen für Planungen im Effizienzhausstandard KfW 40 vergleichbar oder besser durchgeführt? Mindestkriterien an die Referenzen:
- mind. HZ III, - mind. selbst erbrachte Leistungsphasen 2 bis 5
- Übergabe an die Nutzenden ab 01.01.2017 bis heute
7. Angabe von zusätzlichen fachbezogenen Qualifikationen bzw. Fortbildungen aus den Bereichen Barrierefreies Bauen, DIN 18040, Energie/ Thermische Bauphysik, Bauakustik/ Schallschutz und VOB, Vergaberecht. Fortbildungen aus dem Zeitraum 01.01.2019 bis jetzt werden gewertet.
keine
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt_in verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt_in tätig zu werden.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortliche Berufsangehörige bzw. einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 01.07.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge sind zwingend in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge, die formlos, in Papierform oder per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Zum Bezug der Bewerbungsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich über subreport erfolgt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV).
Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei sein.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen. Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen zu den Bewerbungsunterlagen ist der 21.03.2022. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis spätestens 28.03.2022.
Die Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Gemeinde Maulburg ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Auslobungsunterlagen, Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens.
Die Auftraggeberin behält sich vor in der Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen die Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote zu verringern.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die veröffentlichten Vergabeunterlagen haben einen informatorischen Stand. Änderungen bleiben vorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx